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Kennzahl im Blickpunkt: Verschuldungsgrad

Unsere Reihe zu den wichtigsten Bilanzkennzahlen

Die Beurteilung der Finanzlage eines Unternehmens anhand von Kennzahlen ist eine kontinuierliche Aufgabe guter Unternehmensführung. Besonders in schwierigen Zeiten gilt es auch für Aufsichtsorgane im Rahmen ihrer Überwachungsfunktion die Finanzlage detaillierter in den Blick zu nehmen.

Zur Beurteilung der Finanzlage ist auch eine Betrachtung der Finanzierungsstruktur des Unternehmens bedeutsam. Neben einer Betrachtung von Eigenkapital- oder Fremdkapitalquote kann dazu auch der Verschuldungsgrad betrachtet werden. Der Verschuldungsgrad drückt das Verhältnis von Fremdkapital zu Eigenkapital eines Unternehmens aus und zeigt damit auf, wie stark ein Unternehmen durch Schulden finanziert ist.

Verschuldungsgrad in % = Fremdkapital x 100
                                                  Eigenkapital

Es gilt grundsätzlich: Je höher der Verschuldungsgrad, desto höher das Kreditrisiko für Gläubiger. 

Dieses Kreditrisiko hat regelmäßig Auswirkung auf Kreditkonditionen. Kreditinstitute verlangen demzufolge einen höheren Zinssatz, um ihr höheres Kreditrisiko abzudecken. Bei hohem Verschuldungsgrad kann der Zugang zu weiteren finanziellen Mitteln erschwert bzw. verwehrt sein. Umgekehrt kann ein niedriger Verschuldungsgrad ein Hinweis auf finanzielle Stabilität sein.

Besonders kritisch ist die Situation einer bilanziellen Überschuldung, wenn das Vermögen nicht ausreicht, um die Verbindlichkeiten zu decken und demzufolge ein negatives Eigenkapital ausgewiesen wird, das in der handelsrechtlichen Bilanz als „nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag“ ausgewiesen wird. In solchen Fällen ergeben sich besondere Handlungspflichten, u. a. aus der Erstellung einer Fortführungsprognose bis hin zur gegebenenfalls erforderlichen Stellung eines Insolvenzantrags, weswegen die Einholung von rechtlichem Rat geboten ist. 

Bei einer GmbH ist nach § 49 Abs. 3 GmbHG eine außerordentliche Gesellschafterversammlung unverzüglich einzuberufen, wenn die Jahresbilanz oder eine Zwischenbilanz zeigt, dass die Hälfte des Stammkapitals verloren gegangen ist. Diese Regelung dient dem Schutz der Gesellschafter und der Gesellschaft. 

Im Rahmen der Unternehmensführung gilt es negative Entwicklungen frühzeitig zu erkennen, um Maßnahmen zum Gegensteuern ergreifen zu können. Dabei wird in der Praxis regelmäßig ein Konsolidierungs-/Restrukturierungsplan einschließlich eines Finanzplans erstellt, in dem neben der aktuellen Situation u.a. auch die geplanten Maßnahmen und ihre finanziellen Auswirkungen berücksichtigt werden.

Nach unseren Branchenerfahrungen liegen die Eigenkapitalquoten II (bilanzielles Eigenkapital zuzüglich Sonderposten mit eigenkapitalähnlichem Charakter) von Komplexträgereinrichtungen der Sozialwirtschaft überwiegend in einer Bandbreite von 40 % bis 70 %. Der Verschuldungsgrad dieser Bandbreite beträgt umgerechnet etwa 40 % bis 150 %.

Die Zunahme an wirtschaftlichen Schieflagen von Einrichtungen in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft zeigt eine Entwicklung in der Branche auf, in der auch Aufsichtsgremien stärker gefordert sind. Im Rahmen der Überwachung sollten Aufsichtsgremien neben der Ertragslage auch die Finanzlage der Unternehmen in den Blick nehmen. 

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