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KHTF-Förderstrategien gemeinsam entwickeln

Kooperationen als Schlüssel zur nachhaltigen Krankenhaustransformation

Warum Kooperationen jetzt entscheidend sind

Die Reform zielt auf die Einführung von Leistungsgruppen mit Qualitätskriterien, die Umstellung auf Vorhaltevergütung und den Abbau von Doppelstrukturen. Viele Kliniken können diese Anforderungen nicht mehr allein erfüllen. Kooperationen sind jetzt entscheidend, da sie die gemeinsame Erfüllung von Leistungsgruppen, eine standortübergreifende Spezialisierung und die Sicherstellung der Versorgung im ländlichen Raum ermöglichen. Die Antragstellung auf Fördermittel aus dem KHTF sollte auf Basis einer klar geregelten Kooperation erfolgen.  

Was ist für Krankenhausträger wichtig?

Strategische Planung und regionale Abstimmung

Krankenhausträger sollten frühzeitig analysieren, welche Leistungsgruppen sie künftig allein oder nur in Kooperation erfüllen können. Die regionale Versorgungsstruktur, bestehende Doppelstrukturen und mögliche Synergien mit benachbarten Kliniken sind dabei entscheidend. Eine enge Abstimmung mit anderen Trägern und dem jeweiligen Landesministerium ist unerlässlich, da die Länder entscheiden, welche Förderanträge beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) eingereicht werden. Kooperationen sollen regional begrenzt sein und aus mindestens 2 Plankrankenhäuser umfassen; einer der kooperierenden Partner kann ein Universitätsklinikum sein.

Kooperationsformen, die auf eine strukturierte, dauerhafte Zusammenarbeit abzielen, werden den acht Fördertatbeständen (FTB) zugeordnet:

  • FTB 1: Standortübergreifende Konzentration akutstationärer Versorgung, z. B. durch Zusammenlegung von Abteilungen oder Spezialisierung auf bestimmte Leistungsgruppen.
  • FTB 2: Kooperationen im Rahmen sektorenübergreifender Versorgungseinrichtungen (SÜV)
  • FT 3: Telemedizinische Netzwerke
  • FTB 5: Krankenhausverbünde, z.B. Abbau von Doppelstrukturen, z. B. durch Spezialisierung oder gemeinsame Leistungsgruppen.
  • FTB 6: Kooperationen zur Bildung integrierter Notfallstrukturen

Klare vertragliche Regelung der Zusammenarbeit

Kooperationen müssen durch belastbare Verträge abgesichert sein. Diese sollten Ziel und Zweck der Zusammenarbeit, Rollen und Verantwortlichkeiten, Leistungsumfang, Governance-Strukturen, Regelungen zu Finanzierung, IT-Nutzung und Qualitätssicherung enthalten. Wichtig: Es gibt bislang keine bundeseinheitliche Förderrichtlinie, die die Ausgestaltung solcher Verträge im Detail regelt.

Rolle des Krankenhauses in sektorenübergreifenden Einrichtungen (SÜV)

Nur Krankenhäuser, die im Krankenhausplan des Landes aufgenommen sind (Plankrankenhäuser gemäß §108 SGB V), sind antragsberechtigt. Ambulante Einrichtungen können zwar Teil der Kooperation sein, dürfen aber nicht selbst Fördermittel beantragen. Die Antragstellung muss über das Krankenhaus erfolgen, das die stationären Leistungen erbringt und die SÜV strukturell trägt.

Digitalisierung und IT als integraler Bestandteil

Kooperationsprojekte sollten auch digitale Komponenten wie Telemedizin, gemeinsame IT-Infrastruktur oder robotergestützte Versorgung berücksichtigen. Diese können die Effizienz und Qualität der Zusammenarbeit deutlich steigern.

Kooperationen sind nicht nur ein Mittel zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen – sie sichern die Zukunftsfähigkeit der regionalen Versorgung. Wer jetzt handelt, kann sich gemeinsam Fördermittel sichern und die Versorgung nachhaltig gestalten. Curacon steht Ihnen als kompetenter Partner für Medizin-, Kooperations- und Förderstrategien und bei der Antragstellung zur Seite. Jetzt Kontakt aufnehmen!