Die Antragstellung für den KHTF erfolgt bundesweit zweistufig: Krankenhausträger melden ihren Bedarf bei den Landesministerien, diese priorisieren und leiten die ausgewählten Projekte digital an das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) weiter. Förderfähig sind Projekte ab dem 1. Juli 2025, sofern keine förderschädlichen Verträge abgeschlossen wurden. Die Mittelverteilung erfolgt nach dem Königsteiner Schlüssel, wobei NRW, Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen die größten Anteile erhalten.
Länderspezifische Verfahren im Überblick (Stand 09/2025):
- Niedersachsen: Vorreiter mit digitalem Tool „KLAAS“. Registrierung und Antragstellung vom 1. April bis 30. Juni. Entscheidung bis Oktober 2026.
- Baden-Württemberg: Keine Antragstellung 2026 möglich. Strukturelle Vorbereitung läuft. Fördermittel können ins Folgejahr übertragen werden.
- Bayern: Start der Antragstellung am 1. September 2025. 7-Punkte-Plan mit Matrix zur Leistungsstruktur und webbasiertem Modellierungstool. Abstimmung mit dem Ministerium empfohlen.
- Mecklenburg-Vorpommern: Antragstellung per E-Mail bis 30. September. Verlängerung wird geprüft. Fokus auf Digitalisierungsprojekte.
- Brandenburg: Interessenbekundungsverfahren abgeschlossen. Kliniken werden gezielt zur Vollantragstellung aufgefordert. Fokus auf kommunale Polikliniken und Pflege.
- Hessen: Frist bis 31. August. Einreichung per E-Mail. Kritik an fehlender Berücksichtigung früherer Transformationskosten und Vorhaltevergütung.
- Rheinland-Pfalz: Informelle Bedarfsanmeldung per Formular. Förderstrategie orientiert sich an regionalen Bedarfen. 10 % Eigenanteil der Kliniken vorgesehen. Fördertatbestand 8 ausgeschlossen.
- Schleswig-Holstein: Interessenbekundungsverfahren mit Online-Begründungshilfen. Strenge Prüfung der Förderfähigkeit durch Bewilligungsbehörde.
- Thüringen: Einreichung postalisch oder per E-Mail/Cloudlösung. Nachreichung und Vervollständigung der Unterlagen möglich.
- Berlin, Bremen, Hamburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt: Keine offiziellen Verfahren veröffentlicht. In Berlin droht Förderausfall wegen fehlender Kofinanzierung.
- Nordrhein-Westfalen: Keine neuen Anträge für 2025/2026. Auswahlverfahren durch das Ministerium auf Basis bestehender Einzelförderanträge.
Das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) verändert die Rahmenbedingungen:
Die Testatpflicht zur Insolvenzfreiheit entfällt, die Verantwortung für die Förderfähigkeit liegt nun bei den Ländern, die Finanzierung erfolgt künftig hälftig aus Bundesmitteln und Mitteln der Länder. Zusätzlich können, abhängig von den jeweiligen Länderregelungen, Eigenmittel der Krankenhausträger erforderlich werden.
Die Verzögerung des KHAG-Gesetzgebungsverfahrens um mindestens 3 Wochen verunsichert die Krankenhausträger, da die Rahmenbedingungen für die Krankenhausplanung (LG-Zuordnung, länderspezifische Ausnahmen) nicht geregelt sind und die Konzeption einer zukunftsfähigen Medizin- und Förderstrategie detaillierte Kenntnisse und hohe Kompetenz in der Strategieentwicklung erfordert. Die Verabschiedung des Gesetzes im Bundesrat wird im Frühjahr 2026 erwartet.
Gerne halten wir Sie auf dem Laufenden. Und sollten Sie vorab Fragen oder Beratungsbedarf haben, kommen Sie gerne auf uns zu. Jetzt Kontakt aufnehmen!
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