Neuigkeiten

Klimaschutzmaßnahmen für Pflegeheime

Erlass des MAGS

Mit dem Erlass des MAGS vom 30.01.2025 könnte NRW zur IK-Refinanzierung von Klimaschutzmaßnahmen für Pflegeheime bundesweit eine Vorreiterrolle übernehmen.

Dem Vernehmen nach besteht nunmehr bei den zuständigen Sozialhilfeträgern eine größere Bereitschaft die IK-Refinanzierung von Maßnahmen zur energetischen Sanierung zu genehmigen.

Letztendlich wird grob zusammen gefasst angestrebt, eine energetische Sanierung in einem Rahmen zu genehmigen, wonach sich keine (wesentlichen) Kosten-Mehrbelastungen für die Sozialhilfeträger ergeben.

Hierbei wird u. a. davon ausgegangen, dass der Betreiber einen Eigenanteil von 30 % zu tragen hat (!); im Übrigen wird unterstellt, dass sich für die Pflegebedürftigen/Sozialhilfeträger unter dem Strich keine großartigen Kostenbelastungen ergeben, wenn mögliche öffentliche Förderungen maximal genutzt werden und auch der Einspareffekt bei den Energiekosten mit in die Betrachtung einfließt.

Klärungsbedürftig sind aus unserer Sicht u. a. folgende Punkte

  • Wird die energetische Sanierung bei Erfüllung der Voraussetzungen aus dem Erlass zu “must-have”?
  • Anerkennung von Klimaschutzmaßnahmen bei fiktiven Mietmodellen
  • Pauschale Kürzung der Instandhaltungsanteile um 30 % ist mit Verweis auf die neu gefasste IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung: Abgrenzung von Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten bei Gebäuden in der Handelsbilanz (IDW RS IFA 1 n.F.) zu hinterfragen. Zu beachten ist, dass aufgrund des IDW RS IFA 1 n.F. auch ein Bündel von Instandhaltungsmaßnahmen als Investition einzustufen sein kann, wenn diese dazu beitragen, dass der Energiebedarf oder -verbrauch um mindestens 30% gegenüber dem ursprünglichen Zustand gesenkt wird.
  • Abzug von öffentlichen Förderungen für energetischen Maßnahmen: Der Kalkulation der Kostenrichtwerte liegt in NRW nur der ENEV 2016 -Standard zugrunde. Wenn höhere Energiestandards realisiert werden, ist dann trotzdem eine öffentliche Förderung von der “normalen” Angemessenheitsgrenze zu kürzen?

Bei Fragen zum Erlass kommen Sie gerne auf uns zu. Jetzt Kontakt aufnehmen!

Zum Erlass des MAGS und auch weiteren Themen bieten über das BBDK am 20.03.2025 auch eine Veranstaltung in Mülheim. Mehr erfahren und teilnhemen!