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Krankenhausplanung NRW

Leistungsgruppenzuteilung führt zu Klagewelle

Die Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen steht derzeit im Zeichen tiefgreifender Veränderungen. Ein zentraler Aspekt der Reform ist die Zuteilung von Leistungsgruppen. 

Nach einem langem Planungsprozess und zweier Anhörungsverfahren wurden am 16. Dezember 2024 die Feststellungsbescheide durch die Bezirksregierungen an die Krankenhäuser übersendet. Dort ist festgelegt, welche Leistungsgruppen dem jeweiligen Krankenhaus zugesprochen wurden und welche Leistungen damit zukünftig angeboten, erbracht und abgerechnet werden dürfen. 

Die neue Struktur tritt zum 1. April 2025 in Kraft. Für bestimmte Leistungsgruppen gelten Übergangsfristen bis zum Jahresende 2025, um den Kliniken ausreichend Zeit für die Umstellung oder Schließung ihrer Abteilungen zu geben.

Für manche Leistungsgruppen sind in den Bescheiden zudem Fallzahlen angegeben. Hierbei handelt es sich jedoch lediglich um planerische Zahlen, sodass ein Krankenhaus nicht außerhalb seines Versorgungsauftrages agiert, wenn es Leistungen einer Leistungsgruppe oberhalb der zugewiesenen Fallzahl erbringt. Entscheidend ist allein, ob ein Krankenhaus eine Leistungsgruppe zugewiesen bekommen hat oder nicht.

Und genau hier liegt das Problem: 

Einer Vielzahl hochspezialisierter Häuser wurden sowohl einzelne Leistungsgruppen als auch ganze Konvolute von Leistungsgruppen nicht wie beantragt zugewiesen. Mithin dürfen die Kliniken die entsprechenden Leistungen zukünftig nicht mehr erbringen, was insbesondere mit personellen Herausforderungen und erheblichen finanziellen Belastungen einhergeht.

Dies führt krankenhausseitig aktuell zu erheblichem Widerstand mit der Folge, dass viele betroffene Kliniken bereits Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht erhoben haben.

Es bleibt abzuwarten, wann und wie die Verwaltungsgerichte dies betreffend entscheiden werden. 

Sollten Sie krankenhausplanungsrechtliche Fragen insbesondere zu den Feststellungsbescheiden, etwaigen Umstellungen oder notwendigen Schließungen von Abteilungen haben, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite. Jetzt Kontakt aufnehmen!