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Kurzupdate: Umsatzsteuer bei Inkontinenzhilfen

Rückforderungen, Vollstreckungsmahnungen, Klagen

Seit Januar 2024 fordern einzelne Krankenkassen von Einrichtungen Nachweise zur Umsatzsteuerpflicht und begrenzen in der Folge die Abrechnung der Monatspauschalen für aufsaugende Inkontinenzhilfen häufig auf die Nettobeträge; bei als umsatzsteuerfrei eingestuften Leistungen führt das wegen des fehlenden Vorsteuerabzugs zu spürbaren Finanzierungslücken und Wettbewerbsverzerrungen.

Im Sommer 2025 erhielten die Einrichtungen schließlich Rückforderungsschreiben von den Krankenkassen betreffend die Umsatzsteuerbeträge für die letzten vier Jahre. Im November standen in einzelnen Fällen Vollstreckungsschritte im Raum, die erfolgreich abgewehrt werden konnten.

Aktuell eskaliert das Thema weiter: Seit Dezember 2025 liegen die ersten Klageschriften vor – erhoben auf Rückzahlung „zu viel gezahlter“ Umsatzsteuer aus ungerechtfertigter Bereicherung. 

Wir begleiten betroffene Träger sowohl beratend zu der Thematik als auch vertretend in den Hauptsacheverfahren. Wenn Sie von Rückforderungen oder Klagen betroffen sind, sprechen Sie uns gerne an. Jetzt Kontakt aufnehmen!

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