Unternehmen stehen aktuell vor der Herausforderung, ihren Beschäftigten attraktive Benefits anzubieten, welche die Mitarbeiterbindung stärken und ökologische Verantwortung zeigen. Jobrad, BahnCard und Deutschlandticket sind hier zentrale Hebel – sie reduzieren Pendelkosten, schonen die Umwelt und steigern die Zufriedenheit der Mitarbeitenden, der wichtigsten Ressource eines Unternehmens. Auch im Wettbewerb um neue Fachkräfte gewinnen klimafreundliche Benefits an Bedeutung. Nachhaltige Benefits bieten einen dreifachen Nutzen: Sie entlasten Mitarbeitende finanziell, verbessern die Work-Life-Balance und positionieren den Arbeitgeber als Vorreiter im Klimaschutz. Wie Unternehmen genau diese Vorteile strategisch nutzen können, zeigt Ihnen der folgende Beitrag.
Die Ausgangslage – hohe Kosten, Umweltbelastung, unzufriedene Mitarbeitende
Pendeln mit dem Auto verursacht hohe Spritkosten, CO2-Emissionen sowie ggf. Kosten für Parkplätze, sofern den Mitarbeitenden überhaupt ausreichend Parkplätze zur Verfügung stehen. Gleichzeitig steigen die Erwartungen an Arbeitgeber, sich aktiv für Nachhaltigkeit einzusetzen (Stichwort: ESG-Berichtspflichten). Beschäftigte wünschen sich darüber hinaus flexible Lösungen, die Alltag und Beruf vereinfachen. Zudem steht die Nachhaltigkeit von Unternehmen auch in Vorstellungsgesprächen mit potenziellen Mitarbeitenden immer stärker im Fokus.
Warum ist dies für Arbeitgeber relevant?
Unzufriedenheit bei Mitarbeitenden aufgrund von langen Pendelzeiten oder hohen Kosten führt zu Fluktuation. Darüber hinaus riskieren Unternehmen Imageeinbußen, wenn sie keine klimafreundlichen Alternativen anbieten – besonders in Branchen mit Fachkräftemangel. Besonders attraktiv ist die Möglichkeit, Jobtickets und Bahncards abgabenfrei auch uneingeschränkt für private Zwecke nutzen zu können.
Beispiele nachhaltiger Benefits für Mitarbeitende
1. Mobilitätslösungen
- Deutschlandticket: Die (teilweise) Bezuschussung oder Überlassung des Deutschlandtickets für 58 Euro im Monat für den bundesweiten Nah-verkehr für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte oder für Dienstreisen kann gemäß § 3 Nr. 15 EStG lohnsteuerfrei sein, wenn der Zuschuss oder das Ticket zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird, d. h. nicht im Rahmen einer Gehaltsumwandlung. Alter-nativ besteht die Möglichkeit der Pauschalversteu-erung von 25 % anstelle der Lohnsteuerbefreiung (§ 40 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 EStG).
- Jobrad: Das Jobrad ist zum einen förderlich für die Gesundheit, da eine aktive Fahrradnutzung Stress reduzieren und die Fitness steigern kann. Zum anderen können die Mitarbeitenden mit dem Dienstradleasing bis zu 40 % gegenüber privaten Leasingkosten sparen. Pro gefahrenen Kilometer werden rund 235 g CO2 gegenüber dem Auto vermieden. Das Jobrad ist folglich auch umwelt-freundlicher als das Auto. Wird das Jobrad dem Mitarbeitenden zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn überlassen, ist die Überlassung grundsätzlich nach § 3 Nr. 37 EStG lohnsteuer-frei. Im Falle einer Gehaltsumwandlung beträgt der monatliche geldwerte Vorteil eines Mitarbeitenden 1 % des Viertels aus der unverbindlichen Bruttopreisempfehlung des Händlers oder Herstellers zum Zeitpunkt der ersten Nutzung.
- BahnCard: Die Bezuschussung oder die Überlassung der BahnCard (25, 50 oder 100) ist ideal für Beschäftigte, die auf Langstrecken pendeln. Bezuschusst der Arbeitgeber Aufwendungen der Mitarbeitenden oder überlässt er ihnen diesen
nachhaltigen Benefit für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln, ist für die Prüfung einer etwaigen Lohnsteuerbefreiung zu unterscheiden, ob die Arbeitgeberleistung zugunsten des Personennah- oder -fernverkehrs erbracht wird. In Betracht
kommen unter bestimmten Voraussetzungen die Lohnsteuerbefreiung nach § 3 Nr. 16 EStG für die Nutzung der BahnCard im Rahmen von Dienstreisen sowie die Lohnsteuerbefreiung nach § 3 Nr. 15 EStG für die Nutzung der BahnCard
für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. - Apps zur Wertschätzung nachhaltiger Mobilität von Mitarbeitenden: Um umweltfreundliche Arbeitswege der Mitarbeitenden zu belohnen und so nachhaltiges Pendeln zu fördern, gibt es verschiedene Apps, die von den Arbeitgebern erworben bzw. genutzt werden können. Die kostenlose Nutzung durch die Mitarbeitenden inkl. der Belohnungen bei nachhaltiger Mobilität stellt einen geldwerten Vorteil für Mitarbeiten-de, die die App nutzen, dar, welcher gemäß § 8 Abs. 2 S. 11 EStG je nach Anbieter und Belohnung unter die monatliche Sachbezugsgren-ze von 50 Euro fallen könnte.
- Flexible Arbeitszeitmodelle: Homeoffice und hybride Arbeitszeiten reduzieren Pendelverkehr und ermöglichen so eine bessere Work-Life-Balance.

2. Finanzielle Anreize
- Prämien für CO2-Einsparungen: Beispielsweise durch die Förderung der Nutzung von E-Autos werden Mitarbeitende zu einem umweltbewusste-ren Verhalten motiviert. Unter bestimmten Voraussetzungen kann für die Prämie eine Pauschalver-steuerung nach § 40 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG mit dem zuständigen Finanzamt abgestimmt werden.
3. Bildung und Entwicklung
- Workshops zu Nachhaltigkeitsthemen (z. B. Recycling, Energieeffizienz): Fortbildungen im Bereich der Nachhaltigkeit schaffen Bewusstsein und fördern gemeinsam Klimaziele. Der geld-werte Vorteil unterliegt nicht der Lohnsteuer, wenn
die Fortbildung je Beschäftigtem die monatliche Freigrenze von 50 Euro nicht übersteigt.
4. Gemeinschaft und Engagement
- Baumpflanzaktionen stärken den Teamgeist und die ökologische Verantwortung. Mitarbeitende können auch ihr eigenes Gemüse anbauen. Solche gemeinschaftlichen Aktionen unterliegen gemäß § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a EStG als Betriebsveranstaltungen grundsätzlich nicht dem Lohnsteuerabzug, sofern die Aktionen allen Mitar-beitenden eines (Teil-)Betriebs offenstehen.
FAZIT
Nachhaltige Benefits für Mitarbeitende bieten viel-fältige Chancen für beide Seiten, die Unternehmen nach Möglichkeit ergreifen sollten: Mitarbeitende sparen Geld und gewinnen Flexibilität, Unternehmen stärken ihre Employer Brand und erfüllen die Klima-ziele. Aus der Kombination mehrerer nachhaltiger Benefits entsteht ein Rundum-Paket, das individuell an Betriebsgröße und Mitarbeiterbedürfnisse ange-passt werden kann.
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