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Nachhaltigkeit

Sicherheit in der Berichtserstattung

Der Abschluss des EU-Trilog-Verfahrens bringt Klarheit: Der finale Anwendungskreis der Nachhaltigkeitsberichterstattung steht fest, die Berichtsstandards (ESRS) wurden vereinfacht. Was heißt das konkret für Unternehmen der Gesundheits- und Sozialwirtschaft, und was ist jetzt zu tun? Wir geben Orientierung und empfehlen die nächsten Schritte.

Neuer CSRD-Anwendungsbereich steht fest

Nach monatelangen Verhandlungen hat das Europäische Parlament am 16. Dezember 2025 in Straßburg das Omnibus-I-Paket zur Vereinfachung von CSRD und CSDDD mit Mehrheit angenommen. Damit fand eine monatelange Hängepartie ihr vorläufiges Ende. Die Zustimmung des Parlaments ist ein wesentlicher Schritt im EU-Gesetzgebungsverfahren und schafft Klarheit über den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen: Die CSRD-Berichtspflicht gilt ab 1.000 Mitarbeitenden und 450 Mio. Euro Nettoumsatz. Für die EU-Taxonomie gelten dieselben Schwellenwerte wie für die CSRD-Berichterstattung. Die Umsetzung der CSRD-Richtlinie in deutsches Recht durch das nationale Parlament soll im Jahr 2026 erfolgen.

Was bedeutet dies für die Gesundheits-und Sozialwirtschaft?

Trägerverbünde entsprechender Größenordnung bleiben berichtspflichtig; ihre Berichte unterliegen einer Prüfungspflicht (Prüfung mit „begrenzter Sicherheit“). Kleinere Einrichtungen fallen künftig hingegen nicht mehr unter die CSRD-Berichtspflicht. Für sie kann eine freiwillige, schlankere Berichterstattung nach dem VSME-Standard sinnvoll sein. Der VSME-Standard wurde von EFRAG im Auftrag der EU-Kommission entwickelt und ist der europaweit empfohlene Rahmen für eine freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, die nicht unter die CSRD-Pflicht fallen. Kurz nach Veröffentlichung des neuen Anwendungsbereichs zeigt unsere Umfrage (11. Dezember 2025): Über die Hälfte der Webinar-Teilnehmenden plant bereits eine Berichterstattung nach CSRD oder VSME. Diese Rückmeldung bestätigt, dass achhaltigkeit relevant bleibt. Das Bundes-Klimaschutzgesetz legt nationale Klimaziele fest und wirkt darauf hin, dass Unternehmen ihre Treibhausgasemissionen reduzieren. Gleichzeitig fließt Nachhaltigkeit bereits jetzt in Kredit- und Versicherungsratings ein, Mitarbeitende sowie Bewerberinnen und Bewerber legen Wert auf klimafreundliches Wirtschaften. Nachhaltigkeit schafft langfristig einen Mehrwert für Unternehmen.

Inhaltliche Änderungen der ESRS: deutliche Verschlankung

Auch inhaltlich gibt der Abschluss des EU-Trilogs Sicherheit: Die final überarbeiteten Europäischen Berichtsstandards (ESRS) wurden am 3. Dezember 2025 von der EFRAG an die EU-Kommission übergeben und sollen bis Mitte 2026 über einen Delegierten Rechtsakt verabschiedet werden. Ihre Vereinfachung bringt Unternehmen Entlastung: Die Anzahl der Pflichtdatenpunkte, insbesondere Fließtext-Antworten, wurde deutlich reduziert (durchschnittl. um –70,6 %), Angaben zu finanziellen Auswirkungen wurden gebündelt und Redundanzen abgebaut. Nur tatsächlich wesentliche Themen für die Gesundheits- bzw. Sozialwirtschaft müssen berichtet werden. Diese werden im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse bestimmt, auf der jede CSRD-Berichterstattung basiert. Zu den berichtspflichtigen Daten gehören weiterhin Kennzahlen zu Verbräuchen, Emissionen und den eigenen Mitarbeitenden.

Prüfung der Berichte: mit begrenzter Sicherheit

Die Verschiebung der Erstanwendung um zwei Jahre wurde bereits im April 2025 beschlossen. CSRD-pflichtige Unternehmen müssen ihren Nachhaltigkeitsbericht erstmalig im Jahr 2028 für das Geschäftsjahr 2027 erstellen und im Lagebericht veröffentlichen. Die Prüfung erfolgt mit begrenzter Sicherheit (limited assurance). Es ist ratsam, frühzeitig mit der Erstellung des Berichts zu beginnen und Kernelemente vorab mit der Wirtschaftsprüfung abzustimmen. Dies betrifft insbesondere die Doppelte Wesentlichkeitsanalyse. Bei der VSME-Berichterstattung sind sowohl die Prüfung als auch die Veröffentlichung des Nachhaltigkeitsberichts freiwillig.

Option: VSME-Berichterstattung

Für Unternehmen, die künftig nicht mehr der CSRD-Pflicht unterliegen, bietet der VSME-Standard eine ressourcenschonende Alternative. Dieser fokussiert sich auf zentrale Nachhaltigkeitsthemen und erfordert keine Wesentlichkeitsanalyse. Gleichzeitig bietet er Transparenz und Sicherheit: Er beinhaltet die wichtigsten ESG-Kennzahlen, die auch von Banken angefragt werden, und begrenzt die Daten, die von nicht berichtspflichtigen Unternehmen abgefragt werden dürfen. Ergebnisse aus Wesentlichkeitsanalysen und der DNK-Berichterstattung lassen sich für die freiwillige Berichterstattung nach VSME nutzen. Sinnvolle branchenspezifische Angaben können außerdem als freiwillige Zusatzinformationen im VSME-Bericht ergänzt werden.

Fahrplan für Unternehmen: nächste Schritte

  1. Berichtsstandard auswählen
  2. Themen eingrenzen und Wesentlichkeitsanalyse aktualisieren: Berichtspflichtige Unternehmen grenzen die zu berichtenden Themen anhand einer Wesentlichkeitsanalyse ein. Wir empfehlen eine frühzeitige Überprüfung der Wesentlichkeitsanalyse. Spätestens ab 2027 sollte diese nach den aktualisierten Berichtsstandards durchgeführt werden. So stellen Sie ESRS-Konformität sicher und vermeiden unnötigen Aufwand bei Ihrer Datenerhebung.
  3. Datenverfügbarkeit klären
  4. Nachhaltigkeitsstrategie aufsetzen: Bestimmen Sie Ihre wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen, für die Sie messbare, terminierte Ziele festlegen.
  5. Testbericht erstellen: Mit einem internen „Probebericht“ gewinnen Sie einen Überblick über den Status der Nachhaltigkeit in Ihrem Unternehmen, können Maßnahmen und Ziele intern kommunizieren und Ihre eigenen Mitarbeitenden
    im Prozess mitnehmen.

FAZIT

Die EU schafft Planungssicherheit bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Große Träger sollten jetzt die Wesentlichkeitsanalyse angehen und Ergebnisse validieren. Nutzen Sie einen Testbericht, um sich vorzubereiten. Für kleinere Einrichtungen bietet der VSME-Bericht eine schlanke Alternative, die alle geforderten Kennzahlen abdeckt. DNK- und CSRD-Daten lassen sich für die VSME-Berichterstattung nutzen. Mit einem Bericht gewinnen Sie einen Überblick über Ihre Verbräuche und Emissionen, sind aussagefähig gegenüber Banken und im eigenen Unternehmen.

Dieser Artikel stammt aus unserem Mandantenmagazin Curacontact, das 4 x im Jahr aktuelle Themen für die Gesundheits- und Sozialwirtschaft, für Öffentlichen Sektor und Kirche aufbereitet. Interesse? Dann füllen Sie ganz einfach das Formular aus. Jetzt abonnieren!