Am 26. Februar 2026 wurde die Änderungsrichtlinie (EU) 2026/470 im EU-Amtsblatt veröffentlicht; der neue Anwendungskreis der CSRD-Berichterstattung ist damit rechtskräftig. Künftig sind nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und über 450 Mio. € Nettoumsatz zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Die meisten Unternehmen der Gesundheits- und Sozialwirtschaft fallen somit aus der gesetzlichen Pflicht.
Zugleich zeigt sich, dass die Mehrheit nicht mehr berichtspflichtiger Unternehmen ESG-Daten weiterhin erheben und freiwillig berichten möchte.
Warum ist dies so? Viele Unternehmen fragen sich, ob ihnen Nachteile entstehen, wenn sie keine Ressourcen in Nachhaltigkeit investieren. Unabhängig von der CSRD-Pflicht verschärft die Finanzmarktregulierung die Anforderungen an ESG-Daten. BaFin und EZB verlangen, dass Nachhaltigkeitsaspekte systematisch in das Risikomanagement der Banken integriert werden. Das Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz (BRUBEG) setzt die europäischen Vorgaben in deutsches Recht um, die siebte Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) der BaFin macht die Nutzung von ESG-Informationen im Risikomanagement verbindlich und prüfungsrelevant.
Banken müssen ESG-Risiken berücksichtigen, insbesondere Klimarisiken und Energieeffizienz, soziale Verantwortung und Belange der Mitarbeitenden sowie Fragen der Unternehmensführung und Compliance.
Entsprechend fragen sie ESG-Daten bei allen Unternehmen ab, auch ohne CSRD-Pflicht. Diese Informationen fließen in Investitionsentscheidungen ein und beeinflussen die Konditionsgestaltung bei Krediten. Gefordert werden unter anderem Kennzahlen zu Treibhausgasemissionen und Energieverbräuchen sowie Angaben zur Nachhaltigkeitsstrategie wie beispielsweise Maßnahmen zur Emissionsreduktion oder Förderung von Familienfreundlichkeit.
Ein Nachhaltigkeitsbericht bündelt ESG-Informationen in einem einheitlichen Format, verringert den Aufwand bei externen Datenanfragen und ermöglicht internes wie externes Benchmarking im Branchenvergleich sowie die gezielte Identifikation von Optimierungspotenzialen.
Der EU-Marktstandard VSME bietet dafür ein verbindliches Rahmenwerk mit weniger als 100 Datenpunkten. So bleibt der Aufwand überschaubar, während alle für Banken, Fördermittelgeber und größere Geschäftspartner relevanten ESG-Informationen in einem Bericht zusammengeführt werden. Nachhaltigkeitsleistungen lassen sich damit wirksam nach außen kommunizieren und ESG-Risiken im Unternehmen systematisch beobachten.
Zur Erreichung verbindlicher Klimaneutralitätsziele und zur Steuerung von Energieeinsparmaßnahmen werden Treibhausgasemissionen und Verbräuche in vielen Häusern bereits erhoben. Sinnvoll ist, diese Datenbasis um die weiteren geforderten Steuerungskennzahlen zu ergänzen und eine Nachhaltigkeitsstrategie zu entwickeln, die mit der Unternehmensstrategie verzahnt und schriftlich fixiert ist, dass sie für externe Anfragen unmittelbar genutzt werden kann.
Für Unternehmen der Sozial- und Gesundheitswirtschaft bedeutet dies: Eine belastbare ESG-Datenbasis und abgestimmte Nachhaltigkeitsstrategie erleichtern mittelfristig den Zugang zu Finanzierung, Refinanzierung und öffentlichen Fördermitteln und tragen darüber hinaus dazu bei, finanzielle Potenziale zu heben und das Profil des Unternehmens positiv zu schärfen.
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