UPDATE: Wie entwickeln sich die Investitionskostensätze in 2027 in NRW weiter?
Die Festsetzung der Werte zur Ermittlung der anrechnungsfähigen Aufwendungen stationärer Pflegeeinrichtungen gemäß APG DVO NRW erfolgt durch das MAGS nach Bekanntgabe des Mai-Indexes des Jahres 2026. Die Bekanntgabe der neuen Angemessenheitsgrenzen durch das MAGS für den Festsetzungszeitraum 2027 erfolgt voraussichtlich erst nach den Sommerferien.
Es ist aber auch jetzt schon ausgehend von dem zwischenzeitlich durch das Landesamt für Statistik für Nordrhein-Westfalen veröffentlichten Indexwert für Mai 2026 möglich, die voraussichtliche Angemessenheitsgrenze gemäß § 2 Abs. 2 APG DVO NRW für das Jahr 2027 zu ermitteln:
- vollstationäre Pflegeeinrichtungen 3.532,31 €/m² (3.680,85 € bei Speisenproduktion im Haus),
- teilstationäre Pflegeeinrichtungen 2.893,41 €/m²,
- der geschätzte Betrag nach § 6 Abs. 1 APG DVO NRW für Instandhaltungsaufwendungen beträgt voraussichtlich 31,57 €/m².
Auf dieser Basis können unter anderem IK-Berechnungen für Bauprojekte in der voll- oder teilstationären Pflege, die in 2027 in NRW in Betrieb gehen, erstellt werden. Diese Werte können aber auch zur Erstellung einer Vorschau zur voraussichtlichen IK-Refinanzierung bei Bestandseinrichtungen im Eigentümer- oder Mietmodell genutzt werden, für die turnusmäßig zum 1.1.2027 eine Neubeantragung zu erfolgen hat.
Tragen sich Neubauprojekte in der stationären Pflege noch?
In verschiedenen Bundesländern werden inzwischen Investitionskostensätze von € 50,00 und mehr erreicht werden. In Bei Neubauprojekten ist daher die „Preiselastizität“ zu beurteilen, wenn in Neubauprojekten im Marktvergleich Bewohner bzw. die Sozialhilfeträger Mehrkosten von € 30 pro Tag bzw. von über € 900 im Monat zu tragen haben.
Es besteht erfahrungsgemäß auch das Risiko von Anlaufverlusten, das nicht über die Pflegesätze refinanziert werden kann. Anlaufverluste entstehen regelmäßig, weil Personal geschult und Abläufe eingeübt werden müssen. Des weiteren fallen Fixkosten (z.B. Versicherung, Energie, Unterhaltsreinigung) unabhängig von der Belegung an. Diese Anlaufverluste erstrecken sich in der Praxis über einen Zeitraum von bis zu drei Jahren und erreichen eine Höhe von bis zu € 1 Mio. p.a.
Reduziert das PNOG die Attraktivität der stationären Pflege weiter?
Wenn Tariflohnsteigerungen bei Einführung eines so genannten Tarifdeckels nicht mehr vollständig refinanziert werden, verschlechtert sich die Arbeitgeberattraktivität und es wird zusätzlich bei einer kostenbasierten Finanzierung, Tariftreuepflicht, festen Strukturvorgaben zur Personalvorhaltung ein kostendeckender Betrieb in Frage gestellt.
Fazit
Die Pflegereform und das PNOG schaffen somit eine weitere Hürde für Neubauprojekte in der stationären Pflege. Die traditionelle Struktur der Seniorenpflege und des Wohnens kann auch vor dem Hintergrund ausufernder Kostensteigerungen und des Personalmangels nicht unverändert fortgeführt werden. Die Diversifizierung der Seniorenpflege und des Wohnens wird sich verstärken. Es besteht auch ein Bedarf an neuen Geschäftsmodellen, Immobilienstrukturen und Investitionsstrategien aufgrund veränderter Bedürfnisse und steigender Nachfrage.
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