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Neuer ESRS-Entwurf

Umfang stark reduziert

Die Europäische Kommission beauftragte am 27. März 2025 die EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) mit der Überarbeitung der Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) im Rahmen des sogenannten Omnibusverfahrens. Am 31. Juli 2025 veröffentlichte die EFRAG die überarbeiteten ESRS-Entwürfe, die auf eine Reduzierung der Komplexität und eine bessere Anwendbarkeit abzielen.

Reduzierung des Berichtsumfangs

Die Anzahl der verpflichtenden Datenpunkte, die im Falle ihrer Wesentlichkeit berichtet werden müssen, wurde um 57% reduziert, während die Gesamtzahl der Datenpunkte (verpflichtend und freiwillig) um 68 % reduziert wurde. Dadurch verkürzt sich der Umfang der Standards insgesamt um über 55%. Eine Reduzierung der Berichtspflichten wird begrüßt. Allerdings sagt die bloße Reduzierung nicht zwingend etwas über die Komplexität der ESRS 2.0 aus.

Eine detaillierte Analyse wird zeigen, welche Kompromisse bei der Reduzierung der Berichtspflichten gemacht wurden und welche Konsequenzen sich daraus für die Wesentlichkeitsanalyse und Berichterstattung ergeben. Klar ist: Die Grundstruktur der ESRS mit 12 Nachhaltigkeitsthemen und die Wesentlichkeitsanalyse zur Bestimmung der zu berichtenden Themen bleiben erhalten.

Was wurde veröffentlicht?

Die EFRAG stellt folgende Dokumente bereit:

  • die zwölf überarbeiteten ESRS-Standards

  • eine Änderungsübersicht zu jedem Standard („Log of Amendments")

  • einen Umsetzungsleitfaden

  • eine Begründung der ESRS-Überarbeitung („Basis for Conclusions“)

Wie geht es weiter?

Mit der Veröffentlichung der überarbeiteten Standards hat die öffentliche Konsultationsphase begonnen, die bis zum 29. September 2025 läuft. In diesem Zeitraum können Rückmeldungen zur Überarbeitung eingereicht werden. Die finalen Standards werden Ende November 2025 erwartet.

Für Unternehmen, die einen CSRD-Bericht anfertigen, ist diese Überarbeitung eine wichtige Orientierungshilfe und Information darüber, welche Datenanforderungen ab 2028 im Nachhaltigkeitsbericht erwartet und geprüft werden.

Welche konkreten Änderungen sich aus der ESRS-Überarbeitung für Unternehmen der Gesundheits- und Sozialwirtschaft ergeben, wie man diese in die Praxis der Berichterstattung überführt und welche Anpassungen der Berichtspflichtgrenzen zur Diskussion stehen, erläutern wir Mitte September in unserem Webinar “Update CSRD”. Ergänzt wird die Veranstaltung durch einen Erfahrungsbericht zur Umsetzung der Wesentlichkeitsanalyse aus unserer Branche.

VSME-Empfehlung & Anpassung der Berichtspflichtgrenzen

Am 30. Juli 2025 hat die EU-Kommission den VSME-Standard zur freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden empfohlen und angekündigt, diese Empfehlung in Form eines delegierten Rechtsakts verbindlich zu machen.

Der VSME-Standard soll als verbindliche Obergrenze („value-chain-cap“) dienen, um die Angaben zu Unternehmen innerhalb ihrer Lieferkette zu begrenzen, die von CSRD-berichtspflichtigen Unternehmen gefordert werden können.

Der Anwendungsbereich des freiwilligen Standards (für Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden) kann noch geändert werden, da er sich an der Schwelle für CSRD-pflichtige Unternehmen orientiert, die im Rahmen des Omnibusverfahrens neu festgelegt wird.

Sollten Sie Fragen oder Beratungsbedarf zum neuen ESRS-Entwurf haben, kommen Sie gerne auf uns zu. Unsere Expert:innen stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung. Jetzt Kontakt aufnehmen!