Einfluss des NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetzes auf die Haushaltsplanungen und Jahresabschlüsse 2025 und 2026
Wegfall der Isolierungsmöglichkeit ab 2024
Das NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz (NKF-CUIG) hat die kommunale Haushaltsführung in Nordrhein-Westfalen während der Krisenjahre entscheidend geprägt. Mit dem Ende der aktiven Isolierungsmöglichkeit ab 2024 müssen die krisenbedingten Mehraufwendungen und Mindererträge aus der COVID-19-Pandemie und dem Ukraine-Krieg wieder vollständig in den Haushaltsplanungen und Jahresabschlüssen abgebildet werden. Für die Jahre 2025 und 2026 bedeutet das: Die realen Belastungen werden direkt sichtbar und führen zu einer realistischen, aber auch belasteteren Haushaltslage.
Bilanzierungshilfe: Ausbuchung und Abschreibung
Die in den Vorjahren durch die Isolierung entstandenen Beträge bleiben als Bilanzierungshilfe bilanziell aktiviert. Im Jahr 2025 besteht das einmalige Recht, diese Bilanzierungshilfe ganz oder teilweise ergebnisneutral gegen das Eigenkapital auszubuchen – das verschafft den Kommunen zusätzliche Flexibilität. Ab 2026 beginnt die lineare Abschreibung der Bilanzierungshilfe über bis zu 50 Jahre. Die Bilanzierungshilfe ist dabei keine echte Vermögensposition, sondern eine langfristige Vorbelastung der kommenden Haushalte.
Vorgaben des § 75 Abs. 4 GO NRW beachten!
§ 75 Abs. 4 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) verpflichtet zur Aufstellung und Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung. Diese muss die Auswirkungen des Wegfalls der Isolierung sowie die Belastungen aus der Bilanzierungshilfe für die Jahre 2025 und 2026 berücksichtigen. Die Finanzplanung ist fortlaufend zu aktualisieren und muss die realen Krisenfolgen sowie die langfristigen Auswirkungen der Bilanzierungshilfe transparent abbilden. Ziel ist, die kommunale Handlungsfähigkeit auch unter veränderten Rahmenbedingungen sicherzustellen.
Transparenz und Dokumentation
Die krisenbedingten Belastungen und die Nutzung der Bilanzierungshilfe sind im Vorbericht sowie in den Anlagen zum Haushaltsplan und Jahresabschluss transparent darzustellen. Die Finanzplanung muss die Auswirkungen der Pandemie und des Ukraine-Kriegs sowie die Entwicklung der Bilanzierungshilfe fortlaufend dokumentieren.
Fazit
Das NKF-CUIG beeinflusst die Haushaltsplanungen und Jahresabschlüsse 2025 und 2026 maßgeblich durch den Wegfall der Isolierungsmöglichkeit, die einmalige Ausbuchungsmöglichkeit der Bilanzierungshilfe im Jahr 2025 und die langfristige Abschreibung ab 2026. § 75 Abs. 4 GO NRW stellt sicher, dass diese Veränderungen in der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt werden.
Die transparente Darstellung und fortlaufende Aktualisierung der Finanzplanung sind entscheidend, um die kommunale Handlungsfähigkeit auch in Krisenzeiten zu gewährleisten. Gerne unterstützen wir Sie dabei. Jetzt Kontakt aufnehmen!