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Notfallversorgung im Umbruch

Warum die Notfallreform zentrale Weichen für Klinikstandorte stellt

Die Bundesregierung treibt mit dem Referentenentwurf zur Reform der Notfallversorgung sowie den weiterentwickelten Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) einen tiefgreifenden Umbau der Notfallversorgung voran. Der Beschluss der G-BA-Regelungen erfolgte am 20.11.2025, der Zeitpunkt des Inkrafttretens ist jedoch noch offen. 

Klar ist bereits jetzt: Auf Krankenhäuser kommen neue Pflichten, aber auch strategische Chancen zu.

Die Notfallreform verfolgt das Ziel, Patient:innen schneller und zielgerichteter zu versorgen. Zentrale Bausteine sind die Integration des Rettungsdienstes als eigenständige GKV-Leistung, die Restrukturierung der Notfallstrukturen im Krankenhaus, die Einführung Integrierter Notfallzentren (INZ), eine standardisierte digitale Ersteinschätzung sowie der Aufbau einer rund um die Uhr erreichbaren Akutleitstelle unter der Rufnummer 116117.

Die Reform ist dabei untrennbar mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG/KHAG) verknüpft. Insbesondere die Zuweisung von Leistungsgruppen beeinflusst künftig maßgeblich die Planung der Notfallversorgung der Krankenhäuser. Die Länder erhalten damit erhebliche Steuerungsmöglichkeiten für die regionale Notfalllandschaft.

Der G-BA hat das gestufte System der Notfallstrukturen weiterentwickelt und präzisiert. Die Richtlinie definiert je Notfallstufe verbindlich, welche Fachabteilungen, welches qualifizierte Personal und welche Vorhaltezeiten erforderlich sind. Diese Kriterien bilden die Grundlage für Zu- und Abschläge in der Vergütung. Neu ist zudem die Einstufung „Nicht-Teilnahme“. Die Mindestvorgaben erhöhen den Druck, Notaufnahmen und angrenzende Bereiche strukturell und organisatorisch regelkonform aufzustellen.

Integrierte Notfallzentren (INZ) sollen die stationäre Notfallversorgung mit der ambulanten Versorgung am Krankenhausstandort verknüpfen. Ziel ist es, Patient*innen über einen “gemeinsamen Tresen” frühzeitig an den richtigen Versorgungsort zu lenken. Für Kliniken bedeutet das unter anderem eine gemeinsame Ersteinschätzung, klare Zuweisungswege zwischen Notaufnahme und KV-Notfallpraxis, abgestimmte Öffnungszeiten sowie tragfähige Governance- und Vertragsmodelle mit KVen und Krankenkassen. Die Standorte der INZ werden durch erweiterte Landesausschüsse festgelegt. Voraussetzung ist eine ausgewiesene Notfallstufe. Auch regionale Kooperationen zwischen Krankenhäusern sind vorgesehen.

Die Reform eröffnet Chancen für eine klare Positionierung im regionalen Versorgungssystem und für zusätzliche Finanzierungspotenziale. Gleichzeitig bestehen Risiken: Unterversorgung im ländlichen Raum, hohe Umsetzungsanforderungen für kleinere Häuser und der anhaltende Fachkräftemangel.

Wir prüfen die Anforderungen der Notfallstufen, entwickeln Empfehlungen zur INZ-Eignung Ihres Standorts, erstellen Gutachten und belastbare Argumentationslinien zur Vorlage bei Ministerien und Ausschüssen und unterstützen bei der Identifikation von Förderpotenzialen sowie der Antragstellung über die KHTF-V.

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