ZIA-Präsidentin Iris Schöberl hat am 11. Februar 2025 das Frühjahrsgutachten des Rats der “Immobilienweisen” Bundesbauministerin Klara Geywitz übergeben. Aktuell drückt ein Klima der Unsicherheit auf die Investitionsbereitschaft. Die Immobilienweisen empfehlen eine Überprüfung der aktuell hohen baulichen Anforderungen.
Ein erheblicher Teil der Kostensteigrungen der letzten Jahre ist auf striktere Vorgaben zurückzuführen. Planungs- und Genehmigungsverfahren müssen durch
- Digitalisierung,
- Bürokratieabbau und
- mehr Personal in den Bauämtern
beschleunigt werden. Die demografische Entwicklung erhöht auch den Bedarf für das altersgerechte Wohnen und für die Pflegeversorgung.
Prognosen unterschätzen regelmäßig die zukünftige Entwicklung in der Zahl der Pflegebedürftigen. Dieser Entwicklung steht nach wie vor ein unzureichendes Angebot an Gesundheits- und Pflegeimmobilien gegenüber.
Von den zunehmenden Arbeitskräfteengpässen sind vor allem personalintensive Branchen betroffen. Bei den Pflegewohninvestments schwenkt das Pendel daher – auch aufgrund der Präferenzen der zu versorgenden Klientel – zunehmend von stationär zu ambulant.
Die kritische Lage auf dem Wohnungsmarkt verschärft sich. Die Schaffung von Wohnraum oder Umnutzung freier Gebäudekapazitäten für Personal kann aber auch als Wettbewerbsvorteil bei der Personalgewinnung dienen.
Hauptursachen für ein unzureichendes Angebot an Gesundheits- und Pflegeimmobilien sind das schwierige Umfeld zur Finanzierung von Neubauprojekten, politische Unsicherheiten und der anhaltende Mangel an Personal im Gesundheits- und Pflegebereich, aber auch bei den Kitas.
Investitionshemmnisse liegen jedoch unverändert in der Finanzierung aufgrund von fehlenden Eigenmitteln bei gleichzeitigem Rückzug der öffentlichen Hand aus der Investitionsförderung in der Sozialwirtschaft.
Die Förderung von Neubauprojekten, bezahlbarem Wohnraum und barrierearmer Mobilität kann als Schlüssel genutzt werden, um wie gewünscht Teilhabe zu ermöglichen.
Die Realisierung von Investitionsprojekten wird häufig auch gebremst durch starre Regulierungen und mitunter praktiziertem “Sachbearbeiterrecht”. Es besteht insbesondere im Bereich der Pflegeeinrichtungen ein föderaler Flickenteppich im Ordnungs- und Leistungsrecht, der serielles Bauen verhindert. Die Regulierungsintensität schnürt den Unternehmen in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft die Luft ab.
Um dem Mangel an bezahlbaren Wohnungen und Sozialimmobilien entgegenzuwirken sollten starre Regulierungen gelockert und langwierige Genehmigungsverfahren beschleunigt werden. Baustandards sollten vereinfacht werden (“gut genug“ statt “wünschenswert”). In einer Verschlankung des Ordnungsrechts und Harmonisierung der Landesheimgesetze finden sich Ansatzpunkte, um serielles und modulares Bauen zu ermöglichen.
Die Gesundheits- und Sozialwirtschaft verfügt häufig über einen veralteten Immobilienbestand mit großen Potenzialen zur CO2-Reduzierung. Die Erreichung der klimapolitischen Ziele scheitert in der Regel jedoch daran, dass die Sozialhilfeträger energetische Sanierung nicht als betriebsnotwendig erachten.
In der Finanzierung von Maßnahmen zum Klimaschutz sind jedoch in NRW und Bayern erste positive Entwicklungen zu verzeichnen:
In NRW hat das zuständige Ministerium MAGS den Erlass zur “Anerkennungsfähigkeit von Aufwendungen für bauliche Maßnahmen zum Klimaschutz“ vom 30. Januar 2025 für Pflegeeinrichtungen veröffentlicht. Hiermit wird ein Handlungsrahmen geschaffen, wonach die zuständigen Sozialhilfeträger bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen im Regelfall die Refinanzierung von investiven Maßnahmen zum Klimaschutz genehmigen sollen.
Hierzu sind individuelle Sanierungsfahrpläne und eine Kostenübersicht für energetische Maßnahmen zu erstellen, die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vorrangig zu nutzen und es ist ein pauschaler Anteil für ersparten Erhaltungsaufwand von 30 % zum Ansatz zu bringen. Hiernach verbleibenden Steigerungen in der Höhe der abzurechnenden Investitionskostensätze ist eine Prognose zu erwartender Einsparpotentiale bei den Energiekosten gegenüberzustellen.
Im Schreiben des Bayerisches Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention vom 15. Januar 2025 sind die Kosten der Anschaffung von Photovoltaikanlagen im Gegensatz zu den Ausführungen im Schreiben vom 01.09.2022 künftig als betriebsnotwendige Investitionskosten i. S. d. § 74 Abs. 2 AVSG anerkannt.
Nach dem Klimaschutzgesetz soll Deutschland treibhausgasneutral bis 2045 sein. Mit Aufnahme in Artikel 143h der Verfassung erhält der Klimaschutz noch einmal eine höhere Priorität.
Abzuwarten bleibt, ob zukünftig neben der Verpflichtung zur Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zukünftig auch eine Verankerung des gesamtgesellschaftlichen Nachhaltigkeitsziels im Sozialrecht im SGB I erfolgen wird. Die Handlungsspielräume der Sozialhilfeträger könnte durch eine Öffnung des Sozialrechts für ökologische Nachhaltigkeit erweitert werden. Die nachhaltige Ausrichtung der Arbeit am Ziel der Emissionsvermeidung könnte hiernach auch zu einem Ziel des Sozialstaats werden.
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