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Schon auf das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorbereitet?

LkSG gilt ab 2023

Im Sommer 2021 hat der Gesetzgeber das LkSG beschlossen. Hintergrund ist eine Verbesserung der internationalen Menschenrechtslage durch ein verantwortungsvolleres Management von Lieferketten. Darüber hinaus beabsichtigt es die Schaffung von Transparenz für Verbraucher:innen/Klienten:innen.

Das Gesetz formuliert konkrete Anforderungen an Unternehmen, die in den Compliance- und Risikomanagement-Systemen zu berücksichtigen sind. Verstöße können empfindliche Strafen zur Folge haben. Das LkSG beschreibt

  • menschenrechtliche Risiken (z.B. Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Arbeits- und Gesundheitsschutz) und
  • umweltbezogene Risiken (z.B. Verwendung umweltschädlicher Stoffe wie Quecksilber, Abfälle etc.).

Der Begriff der Lieferkette bezieht sich auf den eigenen Betrieb (also auch die eigene Dienstleistung) sowie auf (un)mittelbare Zulieferer. Somit wird eine Geschäftsführung daran gemessen, inwieweit sie durch vollständige und wirksame Systeme die Vermeidung von Verstößen gegen das LkSG sichergestellt hat.

Ähnlich der Vorbereitung auf die Nachhaltigkeitsberichtserstattung (CSRD) empfehlen wir eine risiko- und präventionsbezogene systematische Vorbereitung in mehreren Phasen. Lassen Sie Ihre Berichtspflicht prüfen und bereiten Sie sich möglichst frühzeitig auf das neue Gesetz vor. Gerne helfen wir Ihnen dabei, sprechen Sie uns an. Jetzt Kontakt aufnehmen!