Neuigkeiten

Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen

Effiziente sektorenübergreifende Gesundheitsversorgung der Zukunft?!

Neben der Einteilung von Krankenhäusern in Versorgungsstufen (Leveln) und Schaffung eines Systems von Leistungsgruppen sind sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen (SÜV) zentraler Bestandteil der aktuellen Krankenhausreform. Diese Einrichtungen sollen die Lücke zwischen ambulanter und stationärer Versorgung schließen und eine umfassendere, effizientere Gesundheitsversorgung ermöglichen. 

Die gesetzlichen Grundlagen für sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen sind im Sozialgesetzbuch (SGB V) und im Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) verankert. Gemäß § 115g SGB V handelt es sich bei SÜV um Krankenhausstandorte, die im Benehmen mit den Krankenkassenverbänden und der Kassenärztlichen Vereinigung durch die zuständige Planungsbehörde zu einer SÜV benannt wurde. Die Einrichtung ist berechtigt, nach dem KHG vereinbarte stationäre Leistungen zu erbringen und darüber hinaus ambulante Leistungen im Rahmen von Ermächtigungen, ambulantem Operieren nach 115b SGB V, Übergangspflege nach § 39e SGB V oder Kurzzeitpflege nach § 39 c SGB V anzubieten. 

Welche Anforderungen und Leistungen konkret von SÜV zu erbringen sind, ist von der Deutsche Krankenhausgesellschaft und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen bis Ende 2025 festzulegen. 

Die Vertragsparteien vereinbaren ein finanzielles Gesamtvolumen nach § 11 KHEntgG für die stationären Leistungen, die von der SÜV erbracht werden. In der Vereinbarung sind krankenhausindividuelle Tagesentgelte festzulegen. Diese Entgelte variieren je nachdem, ob die ärztlichen Leistungen von der SÜV selbst oder von einem zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Leistungserbringer erbracht werden. Ambulante Leistungen wie ambulante Operationen sind weiterhin nach dem EBM zu vergüten. 

Der Gesetzgeber verspricht sich mit der Einführung der SÜV eine verbesserte und effizientere Versorgung gesetzlich versicherter Patienten durch eine idealerweise nahtlose Integration von ambulanten und stationären Leistungen. Ziel ist es, dass Patienten schnell und möglichst wohnortnah versorgt werden, ohne zwischen verschiedenen Einrichtungen wechseln zu müssen.

Ob dieses Ziel tatsächlich erreicht werden kann, bleibt jedoch abzuwarten. Bereits jetzt wird die Komplexität der Umsetzung vielfach kritisiert. Die Einführung von SÜV ist mit erheblichen organisatorischen und rechtlichen Herausforderungen verbunden. Die Abgrenzung zwischen ambulanten und stationären Leistungen sowie die Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärzten sind komplex und können zu Schwierigkeiten in der Praxis führen.

Fazit

Die sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen bieten ein großes Potenzial zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung in Deutschland. Sie ermöglichen eine bessere Integration von ambulanten und stationären Leistungen, entlasten das Krankenhauspersonal und bieten wirtschaftliche Vorteile. Allerdings sind die Umsetzung und Finanzierung mit Herausforderungen verbunden, die sorgfältig adressiert werden müssen, um den Erfolg der Reform sicherzustellen.

Zum jetzigen Zeitpunkt bleibt daher eine weitere Konkretisierung der SÜV bis Ende 2025 abzuwarten. Ob zudem eine neue Regierung an dem Konzept der SÜV festhält, erscheint ebenfalls fraglich. Dennoch zeigt sich anhand der SÜV erneut, dass die Ambulantisierung der Gesundheitswirtschaft weiter voranschreitet. 

Gerne halten wir Sie auf dem Laufenden. Und sollten Sie vorab Fragen haben, melden Sie sich gerne bei uns. Jetzt Kontakt aufnehmen!