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Stambulant – die dritte Versorgungsform in der Pflege

Vom Modellprojekt in eine gesetzliche Grundlage?

Die starke Sektorenabgrenzung in der Altenhilfe beinhaltet viele Probleme wie z. B. die Gestaltung der Übergänge von Pflegebedürftigen in ambulanten Versorgungsformen in (teil-)stationäre oder auch die Einbindung von Angehörigen in die Betreuung. Darüber hinaus haben die Träger von Pflegeeinrichtungen mit einem Mangel an Fachkräften, steigenden Ansprüchen an Wohn- und Pflegequalität und regulatorischen sowie bürokratischen Herausforderungen zu kämpfen. 

Hier kann das Konzept Stambulant ein Lösungsansatz sein.

Kern des Ansatzes ist ein höheres Maß an Selbstbestimmung und Eigenständigkeit des Pflegebedürftigen, eine stärkere Einbindung von Angehörigen und die Stärkung von Gemeinschaft. Gleichzeitig werden Flexibilität (Angebote) und Effizienz des Ressourceneinsatzes gestärkt. 

Flexible Angebote und eine Ambulantisierung der Pflege in Wohngruppen ermöglichen, dass die Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtung nicht nur innerhalb stationärer Strukturen leben, sondern auch aktiver am gesellschaftlichen Leben teilnehmen bei gleichzeitig effektiverem und kostengünstigerem Personaleinsatz. Die bauliche Voraussetzung dafür ist, abgeschlossene Wohngemeinschaften, die jeweils mit Küche und Aufenthaltsraum ausgestattet sind, in den bis dahin stationären Einrichtungen zu entwickeln bzw. bei Neubauten von Anfang an zu planen. Die Erfahrungen aus Modellprojekten zeigen, dass Bewohner, die in einem stambulanten Umfeld leben, deutlich zufriedener sind.

Die Regelungen zu dieser neuen Versorgungsform – bisher nur als Modelprojekt in Deutschland getestet – befinden sich im neuen § 45j SGB XI. Der Referentenentwurf des Pflegekompetenzgesetzes schafft zwar nunmehr die Möglichkeit zu stambulant, Einzelheiten bleiben aber offen und es bedarf weitergehener Regelungen der Vertragsparteien bzw. der Pflegeselbstverwaltung. 

So sieht der “Erfinder” von Stambulant Kaspar Pfister von der BeneVit-Gruppe, die über 8 Jahre mit einem Modellprojekt Erfahrungen gesammelt haben, die stambulante Pflege auch vor dem Aus. Und das obwohl wissenschaftliche Untersuchungen gezeigt haben, dass stambulante Modelle zu einer signifikanten Verbesserung der Lebensqualität führen und durch die Entlastung der stationären Pflegekräfte und die frühzeitige Intervention in ambulanter Form aufwändige Krankenhausaufenthalte vermieden werden können.

Vor allem für den ländlichen Raum scheint das Stambulant-Konzept ein sehr gutes Modell darzustellen. Angesichts der demografischen Veränderungen, der zunehmenden Bedeutung von Selbstbestimmung in der Pflege sowie der beschriebenen angespannten Situation in der stationären Pflege scheint der Stambulant-Ansatz eine Perspektive zu sein, die es zu fördern gilt. 

Angesichts der Reformbestrebungen in der Pflege bleibt abzuwarten, inwieweit diese Wohnform tatsächlich im Gesetzgebungsverfahren konkretisiert und für Pflegeeinrichtungen gesichert planbar wird. Wir halten Sie auf dem Laufenden und stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Seite. Jetzt Kontakt aufnehmen!