Leistungserbringer in der Gesundheitswirtschaft befinden sich in einem Spannungsfeld:
Auf der einen Seite werden die steuerrechtlichen Regelungen – insbesondere des Gemeinnützigkeitsrechts und des Umsatzsteuerrechts – immer komplexer. Auf der anderen Seite nimmt die Finanzverwaltung sowohl gewerbliche als auch gemeinnützige Unternehmen aus der Gesundheitswirtschaft zunehmend in den Fokus.
Dies betrifft sowohl eine Vielzahl von Verfügungen aus dem Bundesfinanzministerium als auch aus den Landesbehörden sowie eine zunehmende Professionalisierung der Prüfung gemeinnütziger und umsatzsteuerbefreiter Leistungserbringer.
Krankenhäuser und andere Akteure aus der Gesundheitswirtschaft sind in diesem Zusammenhang ganz besonderen Herausforderungen ausgesetzt. Die Vielzahl an Kooperationen und der Mix aus umsatzsteuerpflichtigen und umsatzsteuerfreien Leistungen bedingen eine hohe Komplexität und Vulnerabilität. Umso wichtiger ist es, geeignete Rahmen und Prozesse zu schaffen, die bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften unterstützen und so nicht finanzierte Steuernachzahlungen oder Haftungsrisiken zu vermeiden.
Umsetzung mit Struktur
Damit die wesentlichen Ziele des Tax Compliance Systems erreicht werden, kommt der Implementierungsphase eine wesentliche Rolle zu. Den Implementierungsprozess kann man im Wesentlichen in drei Phasen unterteilen:
- Bestandanalyse,
- Entwicklung eines Ziel-Konzeptes sowie
- Einführung und
- Überwachung.
Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass es sinnvoll ist, für die Umsetzung einen Projektverantwortlichen zu benennen. Dieser muss mit ausreichend Kapazitäten ausgestattet werden, um die Entwicklung des Systems voranzutreiben.
In der Bestandsanalyse werden steuerlich relevante Arbeitsprozesse identifiziert und dokumentiert. Viele steuerrechtliche Verpflichtungen werden sicherlich erfüllt und folgen betriebsintern festgelegten Prozessen. Diese Prozesse gilt es zu erkennen und aufzuzeichnen. Im Anschluss werden die relevanten Prozesse hinsichtlich ihres Risikos und der derzeitigen Funktionalität bewertet, um dann ein Ziel-Konzept zu entwickeln.
Das Ziel-Konzept optimiert die bereits vorhandenen Prozesse und ergänzt aus steuerrechtlicher Sicht notwendige weitere Prozesse. Die Gesamtheit der Prozesse werden sodann mit steuerrechtlichen Abgrenzungsfragen, Checklisten und Handlungsempfehlungen ergänzt. Daraus resultiert eine Art Handbuch, an dem sich die mit steuerrechtlichen Fragestellungen beschäftigten Mitarbeitenden orientieren können, um richtige Entscheidungen zu steuerrechtlichen Fragen treffen zu können.
Die Einführung und Überwachung wird begleitet durch entsprechende Vereinbarungen mit den Mitarbeitenden, Schulungen hinsichtlich der Anwendung sowie durch Implementierung geeigneter Maßnahmen für die Überwachung der Wirksamkeit des Tax Compliance Systems.
Empfehlung
Leistungserbringer in der Gesundheitswirtschaft sehen sich zunehmend komplexeren steuerrechtlichen Anforderungen gegenüber, während die Finanzverwaltung ihre Prüfungen intensiviert. Um finanzielle Risiken zu minimieren, ist die Implementierung eines strukturierten Tax Compliance Systems von entscheidender Bedeutung. Dieses System sollte durch eine umfassende Bestandsanalyse, die Entwicklung eines optimierten Zielkonzepts und eine kontinuierliche Überwachung unterstützt werden. Ein klar definierter Implementierungsprozess sowie die Schulung der Mitarbeitenden sind unerlässlich, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sicherzustellen und Haftungsrisiken zu vermeiden.
Weitere Informationen – insbesondere auch zur Relevanz eines Tax Comliance Systems – entnehmen Sie unserem Beitrag aus der Curacontact 03/2024 (Tax-Compliance-Management-Systeme) oder unserer Themenseite (Tax-Compliance-Management-System).
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