Unternehmen der Gesundheits- und Sozialwirtschaft, die unter die Anforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) fallen, müssen ab dem Berichtsjahr 2027 einen Nachhaltigkeitsbericht nach den Europäischen Berichtsstandards (ESRS) als Teil ihres Lageberichts veröffentlichen.
Viele Unternehmen haben bereits heute mit der doppelten Wesentlichkeitsanalyse begonnen. Diese Analyse definiert, welche Nachhaltigkeitsthemen zu berichten sind: sowohl hinsichtlich der Auswirkungen des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft (Inside-Out) als auch der finanziellen Risiken und Chancen (Outside-In).
Die Ergebnisse fließen heute bereits in die ESG-Datenerhebung, erste Testberichte sowie die Planung und Umsetzung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen ein.
Einige Unternehmen lassen ihre Wesentlichkeitsanalyse jetzt freiwillig überprüfen, auch wenn die Prüfung des Berichts erst in 2028 für das Geschäftsjahr 2027 verpflichtend ist.
Der Grund: Auf Basis dieser Ergebnisse werden Berichte, Zielwerte mit Jahresvergleichen sowie die Maßnahmenplanung kontinuierlich weiterentwickelt und aktualisiert. Eine frühzeitige Validierung schafft methodische Klarheit und stellt sicher, dass Bewertungskriterien konsistent und nachvollziehbar angewendet wurden.
Eine solche Überprüfung muss kein aufwendiger Prüfprozess sein. In einem kompakten Format, beispielsweise als halbtägiger Workshop, kann die Dokumentation der Vorgehensweise mit dem internen Projektmanagement durchgesprochen und fachlich plausibilisiert werden. Dabei geht es nicht um ein formales Prüfungsurteil, sondern um die strukturierte Sichtung und Diskussion von Methodik und Ergebnisdokumentation.
Die Einbindung von Wirtschaftsprüfung und Beratung empfiehlt sich, um eine externe Perspektive zu gewinnen, mögliche Schwachstellen frühzeitig zu erkennen und gegenzusteuern.
Ein typischer Review umfasst:
- Dokumentation der Vorgehensweise: Wie wurden wesentliche Themen identifiziert? Welche Geschäftsbereiche, Einrichtungen und internen Stakeholder waren beteiligt?
- Struktur der Analyse: Nach ESG-Dimensionen oder Geschäftsbereichen?
- Definition und Anwendung der Kriterien: Wie wurden Umfang, Ausmaß, Beteiligung abgegrenzt? Wurden finanzielle Auswirkungen im Einklang mit dem Risikomanagement bewertet?
- Einordnung von Auswirkungen, Risiken und Chancen in die Wertschöpfungskette, den Zeithorizont und die Unternehmensbeteiligung.
- Die Bewertung von Themen unmittelbar unterhalb der Wesentlichkeitsschwelle.
Ziel der Überprüfung ist es, die Nachvollziehbarkeit, ESRS-Konformität und Konsistenz zu sichern, insbesondere da bereits heute operative Entscheidungen und erste Berichte auf den Ergebnissen aufbauen.
Vor dem Hintergrund der aktuellen ESRS-Überarbeitung ist eine Plausibilisierung der Wesentlichkeitsanalyse besonders empfehlenswert. Zwar sieht der EFRAG-Entwurf vom 31.07.2025 eine durchschnittliche Reduzierung der Datenanforderungen um 55 % vor, jedoch bleiben die Einteilung in die bekannten Themenstandards und die Wesentlichkeitsanalyse als Grundlage erhalten.
Auch zentrale Kennzahlen, etwa zu Emissionen und Verbräuchen, sind weiterhin zu erheben. Eine Überprüfung bietet zudem die Möglichkeit zu klären, wie die bestehende Wesentlichkeitsanalyse und Bearbeitung der Datenpunkte im Zuge der vorgeschlagenen ESRS-Änderungen sinnvoll angepasst werden können.
Auch ohne eine formale Prüfung bietet eine frühzeitige Plausibilisierung der Wesentlichkeitsanalyse eine verhältnismäßige Möglichkeit, Unsicherheiten zu reduzieren und eine methodisch verlässliche Grundlage für die jährliche Berichterstattung und interne Steuerung von Nachhaltigkeitsthemen zu schaffen.
Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrer Wesentlichkeitsanalyse oder geben Ihnen eine Hilfestellung bei Fragen uns Beratungsbedarf. Kommen Sie gerne auf uns zu. Jetzt Kontakt aufnehmen!