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Wachstum trotz Personalmangel?

Neubau altersgerechter Wohneinheiten als Baustein zur Bedarfsdeckung

Es zeigt sich bei Betrachtung der Pflegestatistik 2023, dass die Pflegevorausberechnung des Statistischen Bundesamts den zukünftigen Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen unterschätzt. Unter der Annahme auch zukünftig ansteigender Pflegequoten liegt die vorausberechnete Zahl der Pflegebedürftigen dann bereits 2035 bereits bei 7,6  Mio. Pflegebedürftigen (+34 % gegenüber 2023).

Die Leistungsangebote, die Immobilienstrukturen, die Geschäftsmodelle wie auch die gesamte Angebotsarchitektur und die Investitionsstrategien der Anbieter stehen unter Veränderungsdruck. 

Die Weiterentwicklung ist nicht nur aufgrund der veränderten Bedürfnisse der Senioren und des quantitativ weiter steigenden Bedarfs geboten, sondern auch wegen des Drucks zur effizienten Verwendung der finanziellen und personellen volkswirtschaftlichen Ressourcen.

Im Gesundheits- und Pflegesektor besteht weiterhin ein gravierendes Problem durch den vorherrschenden Personalmangel, der sich in den kommenden Jahrzehnten weiter zu verschärfen droht. Auch bei moderaten Annahmen ergibt sich durch den Anstieg der Pflegebedürftigen bis 2035 ein zusätzlicher Personalbedarf von 200.000 Mitarbeitenden. Hierbei darf nicht übersehen werden, dass weiterer Personalbedarf durch das Ausscheiden der Babyboomer aus dem Erwerbsleben entsteht.

Der Ausbau von Pflegeheimen mit Angeboten in der vollstationären Pflege stagniert seit Jahren. In 2023 reduzierte sich das Angebot der Plätze sogar um 3.300 Plätze. Personalmangel, fehlende Grundstücke und Investitionskostensätze von über € 50 bei Neubauprojekten erweisen sich als Investitionshemmnis.

Es ist daher davon auszugehen, dass sich auch in den kommenden Jahren der Bedeutungsgewinn der nicht-professionellen und häuslichen Pflege fortsetzt. Neben dem Ausbau der Pflegeinfrastruktur ist die Schließung der Betreuungslücke im Gesundheitsbereich durch die Ausbildung und Akquise neuer Fachkräfte ein entscheidender Faktor, um die drohenden Engpässe auf dem Pflegemarkt in den kommenden Jahrzehnten bewältigen zu können.

Vor dem Hintergrund der erkennbaren Verlagerung der Pflege in den häuslichen Bereich sowie der fortschreitenden Alterung der Gesellschaft gewinnt das Angebot an barrierefreien bzw. barrierearmen Wohneinheiten sowie neuer Wohn- und Versorgungsformen stark an Bedeutung. Jedoch passen diese oftmals nicht in die starre Sektorentrennung zwischen ambulant und stationär. Auch das von der Bundesregierung vorgeschlagene Pflegekompetenzgesetz sieht keine echte Verankerung von „Stambulant“-Modellen vor. In Baden-Württemberg konnte eine pragmatische Lösung für das Mitmachpflegeheim Haus Rheinaue in Wyhl auf Landesebene gefunden werden, so dass die Einrichtung ab Januar 2025 dauerhaft fortbestehen konnte. Die Landesregierung will sich weiterhin dafür einsetzen, das Modell auch bundesweit als Regelleistung zu verankern. Dies würde die Möglichkeit der Pflegeversorgung unter den gegebenen Rahmenbedingungen erheblich verbessern.

Die Versorgungslücke im Pflegebereich wird sich auch im Segment der barrierereduzierten Wohnungen weiter vergrößern. Der Bedarf an barrierereduzierten Wohneinheiten lag 2022 bereits bei rund 3 Mio. Wohnungen und konnte durch den Bestand (1,0 bis 1,2 Mio. Wohneinheiten) nicht gedeckt werden. 

Ein weiterer Treiber für den Investitionsbedarf liegt in der veralteten und energetisch-ineffizienten Gebäudesubstanz. Neben der energetischen Transformation wird durch die digitale Transformation weiterer Investitionsbedarf ausgelöst. Personallücken durch fehlendes Personal sind durch einen effizienten Personaleinsatz sowie Digitalisierung, Robotik und KI zu schließen. Aktuell besteht diesbezüglich das Investitionshemmnis, dass zur Deckung der Kosten von Investitionen in die Digitalisierung lediglich eine unzureichende “Teilkaskofinanzierung” im Rahmen von § 8 Abs. 8 SGB XI zur Verfügung steht.

Eine große Pflegereform ist unumgänglich, um die soziale Pflegeversicherung nachhaltig strukturell gut aufzustellen und Investitionshemmnisse zu beseitigen. Unverändert besteht dringender Handlungsbedarf, jedoch hat es im Jahr 2024 – obwohl kein Mangel an Erkenntnissen besteht – keine große Pflegereform gegeben.

Angesichts eines zurückgehenden Familienpflegepotentials bedarf es neuer Formen informeller und solidarischer Unterstützung in einer Gesellschaft des langen Lebens.  Wenn die professionelle Pflege an ihre Grenzen gerät, sieht Prof. Gronemeyer Lösungsansätze darin, die Ausdifferenzierung des Expertentums auf den Prüfstand zu stellen. Er plädiert dafür, sich in solidarischen Netzwerken wieder darauf zu besinnen, was man auch ohne externe Dienstleister für sich selbst und die Gesellschaft leisten kann.

Gerne beraten wir Sie wie altersgerechte Wohneinheiten als Baustein zur Bedarfsdeckung führen können. Kommen Sie gerne auf uns zu. Jetzt Kontakt aufnehmen!