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Wachstumschancengesetz

Neue Chancen?

Nach langem Ringen war es am 22. März 2024 so weit: Das Wachstumschancengesetz wurde verabschiedet. Wenngleich das Wachstumschancengesetz lediglich in einer „Light-Version“ beschlossen wurde, so sind doch die für gemeinnützige Körperschaften bedeutsamen Gesetzesänderungen nach wie vor enthalten. Hervorzuheben ist insbesondere die Reform des ermäßigten Umsatzsteuersatzes sowie die Pflicht zur Einführung der E-Rechnung.

Die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes bekommt mehr Rechtssicherheit

Insbesondere wenn die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug besteht, ist der ermäßigte Umsatzsteuersatz (7 % statt 19 %) für gemeinnützige Körperschaften oftmals eine Chance, um Leistungsbeziehungen mit anderen gemeinnützigen Unternehmen auskömmlich(er) zu gestalten. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz kommt zur Anwendung, wenn gemeinnützige Unternehmen Leistungen im Rahmen des Zweckbetriebs oder der Vermögensverwaltung erbringen und es nicht zu Wettbewerbsverzerrungen kommt bzw. wenn die Leistungen der unmittelbaren Zweckverwirklichung dienen.

Die Gesetzesänderungen durch das Wachstumschancengesetz führen nun dazu, dass die umsatzsteuerliche Wettbewerbsprüfung für allgemeine Zweckbetriebe nach § 65 AO entfällt. Folglich ist für Zweckbetriebe im Sinne des § 65 AO (z. B. sog. Beschäftigungsgesellschaften), die als solche bereits einer gemeinnützigkeitsrechtlichen Wettbewerbsschranke unterliegen, die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nunmehr ohne erneute Prüfung der Wettbewerbsrelevanz anwendbar. Zugleich wird durch die Gesetzesänderung für Inklusionsunternehmen und Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) bezüglich der Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes eine erhöhte Rechtssicherheit geschaffen.

Die neue Rechtslage ermöglicht es gemeinnützigen Körperschaften darüber hinaus, für Kooperationsleistungen nach § 57 Abs. 3 AO den ermäßigten Umsatzsteuersatz anzuwenden und damit einhergehende Vorsteuerpotenziale zu nutzen. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass kein – aus umsatzsteuerlicher Sicht – schädlicher Wettbewerb vorliegt. Die Ausgestaltung derartiger Leistungsbeziehungen wird demnach fallbezogen vorzunehmen sein. Insgesamt ist die Reform des ermäßigten Umsatzsteuersatzes durch das Wachstumschancengesetz sehr zu begrüßen, denn sie eröffnet gemeinnützigen Unternehmen neue Handlungsoptionen.

Die E-Rechnung – Chance und Pflicht zugleich

Mit dem Wachstumschancengesetz kommt auch die elektronische Rechnung (E-Rechnung). Dabei handelt es sich um Rechnungen im XML-Format, die maschinell ausgelesen und automatisiert weiterverarbeitet werden können. Sie werden künftig Papierrechnungen, PDF-Dateien und Rechnungen im E-Mail-Format ersetzen. Die gängigsten Varianten sind die XRechnung und das ZUGFeRD-Format. Zum Empfang von E-Rechnungen sind inländische Unternehmen ab dem 1. Januar 2025 verpflichtet. Eine Ausnahme für steuerbegünstigte Körperschaften gibt es nicht. Bis spätestens 1. Januar 2028 müssen deutsche Unternehmen in der Lage sein, selbst E-Rechnungen auszustellen, jedoch zunächst nur für inländische Umsätze im B2B-Bereich.

Abgesehen von dem mit der Einführung der E-Rechnung verbundenen prozessualen Aufwand bietet das elektronische Rechnungsformat eine Vielzahl von Vorteilen. Bei umsichtiger Implementierung kann die E-Rechnung dazu beitragen, steuerliche Risiken zu minimieren, und zu einer erheblichen Zeitersparnis bei der Verarbeitung steuerrelevanter Vorgänge führen. Hier kommen zum Beispiel die gemeinnützigkeitsrechtliche Sphärenzuordnung sowie die Maximierung des Vorsteuerabzugs in Betracht.

FAZIT

Sowohl die Reform des ermäßigten Umsatzsteuersatzes als auch die Einführung der E-Rechnung eröffnen neue Spielräume für gemeinnützige Unternehmen: Insbesondere Prozesse und Kooperationen können effizienter gestaltet werden. Zudem steigt die Rechtssicherheit bei der Inanspruchnahme des ermäßigten Umsatzsteuersatzes, sodass dessen Anwendungsbereiche ggf. ausgeweitet werden können – Chancen, die Sie nutzen sollten!

Dieser Artikel stammt aus unserem Mandantenmagazin Curacontact, das 4 x im Jahr aktuelle Themen für die Gesundheits- und Sozialwirtschaft, für Öffentlichen Sektor und Kirche aufbereitet. Interesse? Jetzt kostenlos abonnieren!

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