Zukunftsweisende Altenpflege

Der soziale und der demografische Wandel nehmen weiter an Fahrt auf und werden dazu beitragen, dass das Thema Altenpflege im politischen und gesellschaftlichen Fokus bleibt. Auch die Geschwindigkeit, mit der die Reformierung des SGB XI betrieben wird, unterstreicht die Bedeutung der Pflege.

Ihr Ansprechpartner

Erfolg für ambulante und stationäre Pflege

Trägerschaften von Pflegeheimen, ambulanten Diensten, Wohngemeinschaften und Betreutem Wohnen stehen vor der Herausforderung, Versorgungskonzepte neu auszurichten. Es geht um die Anpassung an den sich verändernden Bedarf der pflege- und hilfebedürftigen Menschen. Aber auch die Bedürfnisse der Angehörigen sollen stärker berücksichtigt werden. Die Tendenz geht dahin, eine durchgängige sowie gewissermaßen individualisierbare Angebotsvielfalt zu schaffen, die stetig weiterentwickelt wird.

Dabei muss es gleichzeitig gelingen, den steigenden Qualitätsanforderungen gerecht zu werden und den Kostendruck zu berücksichtigen. Das Spannungsfeld restriktiver Refinanzierung durch Pflegesätze und Investitionskostenbeiträge und Einflussfaktoren wie einem zunehmenden Fachkräftemangel wird auch die künftige Entwicklung in der Branche weiter prägen. Langfristig erfolgreich sein werden die Unternehmen, die die Balance zwischen Qualität und Wirtschaftlichkeit meistern. Besondere Bedeutung kommt der weiteren Umsetzung der Pflegestärkungsgesetze I, II, und III sowie dem neuen Pflegeberufsgesetz zu. 

Wir stehen Ihnen beratend zur Seite, wenn es um rechtssichere Gestaltung Ihres Erfolgs mit ambulanter und stationärer Pflege geht. Auf Basis unseres breit gefächerten Spezialwissens gehen wir ganzheitlich vor.

So unterstützen wir Sie

Gestaltung vertraglicher Grundlagen der Leistungserbringung

Wenn Sie Pflegeheime und andere altengerechte Einrichtungen planen, aufbauen oder betreiben, benötigen Sie dazu maßgeschneiderte, rechtssichere und in der Praxis taugliche Vertragsgrundlagen. Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung, Verhandlung und Umsetzung insbesondere von Versorgungsverträgen und Verträgen nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz, bei allen vorvertraglichen Fragen sowie bei Vertragsanpassungen im Zusammenhang mit Entgelterhöhungen.

Auch wenn es um Vertragsgestaltungen, Vertragsbeendigungen, insbesondere auch von (langfristigen) Mietverträgen über Pflegeimmobilien geht, unterstützen wir Sie umfassend und kompetent. Dies gilt ebenso für alle sonstigen sozialrechtlich geprägten Verträge und Vereinbarungen sowie für Entgeltvereinbarungen mit den Kostenträger:innen.

Verhandlungen zu Pflegekosten und Vereinbarungen zu Investitionskosten

In dem Spannungsfeld zwischen nicht vollständig refinanzierten Kosten und einem zunehmenden Fachkräftemangel kommt der Vergütungssituation der Einrichtung eine besondere Bedeutung zu. Wir helfen Ihnen bei Kalkulation und Aushandlung von Vergütungen, so dass diese sowohl wirtschaftliche wie auch strategische Ziele berücksichtigen. Je nach Wunsch übernehmen wir Verhandlungen mit Ihnen oder in Vertretung.

Wir kümmern uns dabei zum Beispiel um die Plausibilisierung und Erstellung von Kalkulationen und Anträgen, um das Benchmarking im Abgleich mit Rechtsprechung und Verhandlungserfahrung. Auch die vertragliche Optimierung von Fremddienstleistungen sowie Miet- und Pachtverhältnissen und die Erarbeitung von Kalkulationsvarianten und Strategien zur Durchsetzung einer Vergütung des Unternehmerrisikos über den Pflegesatz gehören zu unseren Leistungen.

Bei der Berücksichtigung strategischer Markt- und Wettbewerbsaspekte sowie pflegefachlicher Konzepte und Entwicklungen stehen wir ebenso an Ihrer Seite wie bei der Verhandlungsführung und bei Schieds- und Zustimmungsverfahren. Auch wenn es um rechtliche Aspekte bei Aufbau und Optimierung interner Controlling-Prozesse geht, beraten wir Sie strukturiert und impulsgebend.

Heimrechtliche Beratung und Vertretung gegenüber Behörden und in Widerspruchs- und Gerichtsverfahren

Die Einhaltung ordnungsrechtlicher Anforderungen ist eine zentrale Voraussetzung für einen erfolgreichen Betrieb eines Pflegeheims. Denn ordnungsrechtliche Sanktionen können schnell und unerwartet existenzbedrohend werden. Nicht nur vorbeugende Beratung, sondern auch eine tragfähige Konfliktlösung mit Behörden ist für einen nachhaltigen betrieblichen Erfolg unumgänglich.

Wir beraten und vertreten Sie gerne bei Fragen zu heimrechtlichen Anforderungen und Zulassungsverfahren sowie bei Rechtsfragen zur Leistungserbringung. Begleitung bei Prüfungen durch Heim- und Bauaufsichten, Brandschutzfragen und Prüfungen bieten wir ebenso wie die Prüfung von Auflagen, Anordnungen und Bescheiden. Wir beraten Sie auch bei Veröffentlichungen von Prüfungs- und Transparenzberichten oder dem Entzug des Versorgungsvertrages.

Beratung bei neuartigen Leistungs- und Versorgungsformen

Vor dem Hintergrund einer zunehmenden Anzahl pflegebedürftiger Menschen wird die stationäre Pflege – ungeachtet der gesetzgeberischen Prämisse „ambulant vor stationär“ – nicht an Bedeutung verlieren, denn mit steigendem Grad der Pflegebedürftigkeit wird diese in der Regel wichtiger. Auf der anderen Seite nimmt der Wunsch nach selbstbestimmten Wohn- und Lebensformen und damit nach neuartigen Versorgungsangeboten stetig zu.

Wir helfen Ihnen bei Fragen zu heimrechtlichen Abgrenzungskriterien und Anforderungen an Versorgungsangebote und zur landesrechtlichen Refinanzierungssystematik z. B. im Investitionskostenbereich. Darüber hinaus begleiten wir Sie bei Verhandlungen und Vertragsgestaltungen zwischen Betreibenden und Investierenden, bei Fragen zu Begutachtungen und bei der rechtssicheren Umsetzung ambulanter und teilstationärer Versorgungsformen.

Durchsetzung der Individualansprüche Ihrer Kundinnen und Kunden gegen Leistungsträgerschaften

Auch die Durchsetzung der Individualansprüche von Pflegebedürftigen gegen Pflege- und Krankenkassen sowie Sozialhilfeträgerschaften liegt häufig im sozialen und wirtschaftlichen Interesse der Einrichtungen. Daher vertreten wir auch die Rechte Ihrer Bewohnerinnen und Bewohner sowie Kundinnen und Kunden gegenüber sämtlichen Leistungsträgerschaften im Rahmen von außergerichtlichen wie gerichtlichen Verfahren in den Bereichen SGB V, SGB XI und SGB XII.

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