80 % benötigen Unterstützung beim TI-Anschluss

Ab dem 1. Juli 2025 müssen alle Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sein. Drei Monate vor dem Stichtag scheint sich aber bislang nur ein Drittel davon auf den Weg gemacht zu haben. Woran liegt das und worum geht es bei der TI?

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Kennzahl des Monats April 2025

36.000 Pflegeeinrichtungen sollen durch die TI mit Ärztinnen und Ärzten, Krankenhäusern, Apotheken und weiteren Gesundheitseinrichtungen digital vernetzt werden. Die TI soll den sicheren Datenaustausch zwischen verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen ermöglichen. 

Dazu gehören beispielsweise die digitale Übermittlung von Bewohnerdaten zwischen Pflegeeinrichtungen, Apotheke und behandelnden Ärzten sowie die Vereinfachung von Verwaltungsprozessen wie die vollelektronische Abrechnung ambulanter Sachleistungen.

Eine effektive Nutzung all dieser Vorteile der TI erfordert nicht nur eine sektorübergreifende Vernetzung aller Akteure im Gesundheitswesen, sondern auch eine Klärung der Abläufe in jeder Pflegeeinrichtung. 

Doch der herausfordernde Einrichtungsalltag lässt eine Auseinandersetzung mit der TI nicht immer zu. Hinzu kommen Unzuverlässigkeiten im Zusammenhang mit der Umsetzung der angekündigten Fachdienste in der TI.

Dennoch sehen die Einrichtungen durchaus Vorteile in der TI. Laut einer nicht repräsentativen Umfrage bewerten die teilnehmenden Einrichtungen den E-Mail-Dienst KIM als besonders vielversprechend. KIM steht für “Kommunikation im Medizinwesen” und soll für einen sicheren E-Mail- sowie Informations- und Datenaustausch sorgen. 

37 % der befragten Einrichtungen versprechen sich von KIM Verbesserungen für ihre Arbeit. Hierzu dürfte vor allem der vollelektronische Datenaustausch nach § 105 SGB XI gehören.

Wenn es um die Implementierung des Dienstes geht, sieht die Sache allerdings ganz anders aus. Laut einer aktuellen Studie wurden bislang nur etwa 2.000 KIM-Adressen vergeben. Im Juli 2024 nutzten erst 650 Pflegeeinrichtungen KIM. Über 34.000 Pflegeeinrichtungen müssen also noch an den KIM-Fachdienst angeschlossen werden. Vielleicht warten diese aber auch nur auf den Messaging-Standard “TI-Messenger”.

Quelle: Umfrage des Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e. V. und der opta data Gruppe mit Unterstützung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. (BAGfW), dem Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V., dem Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e. V. (DBfK) und dem Deutschen Pflegerat e. V. (DPR). Laut einer nicht repräsentativen Umfrage von Care vor9 versprechen sich 37 % der befragten Einrichtungen von KIM Verbesserungen für ihre Arbeit.

Potenziale der Telematikinfrastruktur nutzen

Insgesamt wird das vorhandene Personal häufig nicht effizient eingesetzt und es besteht eine erschreckend beschränkte Nutzung digitaler Technologien. Durch die verpflichtende Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) eröffnen sich Chancen für eine verbesserte Nutzung digitaler Möglichkeiten zum Abbau bürokratischer Abrechnungsverfahren, Einführung einer sektorenübergreifenden Dokumentation und Verbesserung der Zugänglichkeit von Gesundheitsdaten.

Jan Grabow – Geschäftsführender Partner, Leiter Ressort Altenhilfe

Und auch wenn Einrichtungen, die bis zum 1. Juli noch keinen TI-Anschluss vorweisen können, nach aktuellem Stand keine Sanktionen zu befürchten haben, so entgehen ihnen dennoch die oben beschriebenen, schon bisher mit dem Netzwerk verbundenen Vorteile.

Des Weiteren erhalten die Pflegeeinrichtungen seit dem 01.01.2024 auch monatliche TI-Pauschalen (Grund- und Zusatzpauschale auf Basis des § 106b SGB XI), die quartalsweise durch den Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung ausgezahlt werden. Die Gelder müssen im Rahmen der TI genutzt werden. 

Das bedeutet, dass die Einrichtungen sich mit Konnektoren, VPN-Zugangsdiensten, Kartenterminals, den benötigten Karten (eHBA und SMC-B) und weiterer benötigter Technik ausstatten müssen. Die Pauschale soll sämtliche Anwendungen und Dienste der TI abdecken – von dem Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) über die elektronische Patientenakte (ePA) bis hin zur KIM-Anbindung. 

Weitere Pauschalen könnten 2026 mit weiteren Einsatzverpflichtungen in der TI folgen. Dazu kommen die Förderung nach § 8 Abs. 8 SGB XI von max. 12.000 € je Pflegeeinrichtung und ggf. bundeslandspezifische Fördermaßnahmen wie bspw. in Bayern.

Was hindert die Pflegeeinrichtungen also an der Anbindung an die TI? Der Datenschutz nach Artikel 9 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vielleicht? 

Oder anders gefragt: Was brauchen Pflegeeinrichtungen für einen erfolgreichen Anschluss an die TI? 80 % der befragten Einrichtungen fehlen vor allem Schulungen, Anleitungen und Service. 

Ein kompetenter Partner kann für einen gelungenen TI-Anschluss demnach entscheidend sein. Das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege beim Spitzenverband Bund der Pflegekassen sowie die entsprechenden Landeszentren und die Primärsoftwareanbieter der Pflegeeinrichtungen sind dabei erste Ansprechpartner.

Quelle: Umfrage des Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e. V. und der opta data Gruppe mit Unterstützung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. (BAGfW), dem Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V., dem Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e. V. (DBfK) und dem Deutschen Pflegerat e. V. (DPR)

Sie wollen die Vorteile der TI für Ihre Einrichtung nutzen und wünschen sich hier Unterstützung? Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. 

Wir begleiten Sie gerne auf jeder Ebene auf dem Weg zu einem erfolgreichen Anschluss an die TI. Jetzt Kontakt aufnehmen!

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