Eine ältere Dame, der von hinten die Hände von einer anderen Person auf dei Schulter gelegt werden

3.532,31 €/m² als Angemessenheitsgrenze für vollstationäre Pflege NRW 2027

Auf Basis des Mai-Index 2026 hat Curacon die voraussichtliche Angemessenheitsgrenze für vollstationäre Pflegeeinrichtungen in NRW für das Jahr 2027 ermittelt. Das Ergebnis beträgt 3.532,31 €/m² Nettoraumfläche (ohne Küche) bzw. € 3.680,85 (mit Küche).

Kennzahl des Monats August 2026

Die Festsetzung der Angemessenheitsgrenzen erfolgt jährlich durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales auf Basis des Baupreisindex für Wohngebäude des Statistischen Landesamts NRW. Die Bekanntgabe für 2027 wird nach den Sommerferien erwartet. 

Curacon hat den bereits vorliegenden Mai-Index 2026 genutzt, um die Angemessenheitsgrenzen vorab zu berechnen. 

Für vollstationäre Pflegeeinrichtungen ohne Zentralküche ergibt sich ein Wert von 3.532,31 €/m² NRF, was einem Anstieg von rund 3,96 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. 

Die Angemessenheitsgrenzen sind bereits jetzt planungsrelevant, für Neubauprojekte mit Betriebsbeginn 2027 ebenso wie für Bestandseinrichtungen mit anstehender Neubeantragung zum 1. Januar 2027.

Quelle: MAGS NRW (2024—2026); Curacon-Hochrechnung auf Basis Mai-Index 2026, Statistisches Landesamt NRW.

Der Verband der Ersatzkassen (vdek) hat zum 1. Juli 2026 erneut die Eigenanteile in der vollstationären Pflege ausgewertet. Bundesweit müssen Bewohnerinnen und Bewohner im ersten Aufenthaltsjahr durchschnittlich 3.364 € pro Monat aufbringen. 

Hierin sind die sogenannten Investitionskosten für den Bau oder die Instandhaltung der Gebäude mit aktuell 521 Euro monatlich im Bundesdurchschnitt (1. Juli 2025: 507 Euro) enthalten. Werden die neuen Angemessenheitsgrenzen aus NRW berücksichtigt, ergäbe sich bei einem angenommenen Investitionskostensatz von € 50/Tag in der vollstationären Pflege Eigenanteile von ca. 4.364 pro Monat.

Sollten Sie Fragen oder Beratungsbedarf zum Thema Angemessenheitsgrenzen oder zur APG DVO NRW haben, kommen Sie gerne auf uns zu. Unsere Expert:innen stehen Ihnen gerne zur Seite. Jetzt Kontakt aufnehmen!

Von der Haltung zur Zahl: Nachhaltigkeit messbar machen

Steigende Angemessenheitsgrenzen spiegeln vor allem gestiegene Baukosten wider. Für Träger wird es umso wichtiger, Investitionsvorhaben vor dem Hintergrund der hohen Kostenbelastungen für Bewohner und Sozialhilfeträger frühzeitig auf ihre wirtschaftliche Tragfähigkeit zu prüfen.

Jan Grabow – Geschäftsführender Partner