Kennzahl des Monats August 2026
Die Festsetzung der Angemessenheitsgrenzen erfolgt jährlich durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales auf Basis des Baupreisindex für Wohngebäude des Statistischen Landesamts NRW. Die Bekanntgabe für 2027 wird nach den Sommerferien erwartet.
Curacon hat den bereits vorliegenden Mai-Index 2026 genutzt, um die Angemessenheitsgrenzen vorab zu berechnen.
Für vollstationäre Pflegeeinrichtungen ohne Zentralküche ergibt sich ein Wert von 3.532,31 €/m² NRF, was einem Anstieg von rund 3,96 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht.
Die Angemessenheitsgrenzen sind bereits jetzt planungsrelevant, für Neubauprojekte mit Betriebsbeginn 2027 ebenso wie für Bestandseinrichtungen mit anstehender Neubeantragung zum 1. Januar 2027.