49 % der Fördermittel der Bundesländer unzureichend

Die Krankenhausfinanzierung erfolgt über zwei Säulen: Die Investitionskostenfinanzierung durch die Bundesländer und die Betriebskostenfinanzierung durch die Krankenkassen. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet § 4 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG).

Kennzahl des Monats Juli 2025

In der Praxis stehen die Bundesländer in der Kritik, da sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Finanzierung der Krankenhausinvestitionen nur unzureichend nachkommen. In den vergangenen 10 Jahren lag die durchschnittliche Förderquote bei unter 50 %. Zwischen 2014 bis 2022 entstand so eine kumulierte Investitionslücke von rund 29 Milliarden Euro. 

Die Folge: Ein massiver Investitionsstau, der zu einer zunehmend überalterten Krankenhausinfrastruktur führt. 

Zukunftsfähige Finanzierung

Eine gleichberechtige Finanzierung für alle Krankenhäuser, die an der akutstationären Versorgung gemäß Landeskrankenhausplan teilnehmen, ist unumgänglich.

Dr. Christian Heitmann – Leiter Geschäftsbereich Unternehmensberatung

Quelle: Deutsches Ärzteblatt (2023) – Versprechen nicht eingehalten – Jg. 120, Heft 33-34; Investitionsbedarf (Daten DKG, InEK), getätigte Investitionen (AOLG). vdek, Umfrage der AG Krankenhauswesen der AOLG und StBA.; Destatis: Kostennachweise der Krankenhäuser; dkgev. 

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