Kennzahl des Monats September 2024
Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht jährlich die Auswertung der Länder über die Anzahl der durchgeführten Betriebe je Größenklasse.
Der Anteil der Prüfungen in der Gruppe der Großunternehmen betrug dabei 17,5 %, und damit fast jede Fünfte Einrichtung.
Großunternehmen aus der Gesundheits- und Sozialwirtschaft sind aus Sicht der Finanzverwaltung alle Unternehmen, die einen Umsatz von mehr als 6.700.000 EUR haben. Damit wird ein Großteil der Leistungserbringer im Bereich der Krankenhäuser, Werkstätten und Pflegeeinrichtungen von der Finanzverwaltung erfasst und regelmäßig geprüft.