Zeit, zu handeln
Auch wenn der Übergangszeitraum um zwei weitere Jahre verlängert wurde, stellen Sie jetzt die Weichen, um zum 01.01.2027 alle Vorgaben des § 2b Umsatzsteuergesetz zu erfüllen. Nutzen Sie den Zeitgewinn, um die Projektbearbeitung zur Vorbereitung auf die neue Rechtslage in der Umsatzsteuer weiterzuverfolgen bzw. nun zeitnah aufzusetzen.
Diese Änderung ist so substantiell, dass sie nicht nur die steuerliche Erfassung der Sachverhalte betrifft, sondern auch die Prozesse und das System selbst. Die Mitarbeiter – auch außerhalb der steuerlichen Verantwortung – werden durch neue oder angepasste Handlungsanweisungen unmittelbar in ihrem Alltag mit dieser Änderung konfrontiert.
Die Umsetzung ist daher nicht nur ein steuerliches Thema, sondern wird zu einer organisatorischen Herausforderung.
Sie können auf uns zählen!
Auch bei Ihrer Umsetzung des § 2b UStG - von der steuerlichen Bestandsaufnahme bis hin zur Organisationsanalyse, von der Schulung bis zur operativen Umsetzung. Den Bedarf legen Sie fest.