Gemeinsam mit Ihnen zum Ziel – § 2b UStG

Während sich früher steuerliche Themen primär auf gewerbliche Betriebe innerhalb der Kirche, Städten und Gemeinden beschränkten, werden nun Körperschaften des öffentlichen Rechts gesamtheitlich durch die steuerliche Neuregelung zu umsatzsteuerlichen Unternehmern.

Ihre Ansprechpartner

Aus aktuellem Anlass: Laut des Referentenentwurfs zum Jahressteuergesetz 2024 des Bundesministeriums für Finanzen ist nach dem derzeitigen Stand eine weitere Verlängerung der Übergangsregelung für juristische Personen des öffentlichen Rechts geplant – und das für weitere zwei Jahre bis einschließlich dem 31. Dezember 2026. Wir halten Sie auf dem Laufenden!

Zeit, zu handeln

Grafik zu §2b des Umsatzsteuergesetzes

Auch wenn der Übergangszeitraum um zwei weitere Jahre verlängert wurde, stellen Sie jetzt die Weichen, um zum 01.01.2025 alle Vorgaben des § 2b Umsatzsteuergesetz zu erfüllen. Nutzen Sie den Zeitgewinn, um die Projektbearbeitung zur Vorbereitung auf die neue Rechtslage in der Umsatzsteuer weiterzuverfolgen bzw. nun zeitnah aufzusetzen.

Diese Änderung ist so substantiell, dass sie nicht nur die steuerliche Erfassung der Sachverhalte betrifft, sondern auch die Prozesse und das System selbst. Die Mitarbeiter – auch außerhalb der steuerlichen Verantwortung – werden durch neue oder angepasste Handlungsanweisungen unmittelbar in ihrem Alltag mit dieser Änderung konfrontiert.

Die Umsetzung ist daher nicht nur ein steuerliches Thema, sondern wird zu einer organisatorischen Herausforderung.

Sie können auf uns zählen!

Auch bei Ihrer Umsetzung des § 2b UStG - von der steuerlichen Bestandsaufnahme bis hin zur Organisationsanalyse, von der Schulung bis zur operativen Umsetzung. Den Bedarf legen Sie fest.

Nutzen Sie unsere Erfahrung in Kirche und Kommune

Kirche

Vor über 80 Jahren als Treuhandstelle der evangelischen Kirche geschaffen, tragen unsere Wurzeln noch heute dazu bei, dass wir gerade im kirchlichen Bereich die Belange unserer Mandanten bis ins Detail kennen und verstehen.

Wir beraten juristische Personen des öffentlichen Rechts in Bezug auf das Steuerrecht, geben umfassende Schulungen zu kirchlicher Buchführung, stellen kirchliche Datenschutzbeauftragte, haben umfangreiche Erfahrungen im komplexen Kirchenrecht, sind Kenner aller im Einsatz befindlichen Buchungssoftware und kirchlicher IT-Sicherheitsanforderungen.

Seit Jahrzehnten beraten wir erfolgreich kirchliche Institutionen aller Art.

Mehr Informationen zu unseren Leistungen in der Kirche.

Kommune

Durch unser vielfältiges Dienstleistungsangebot für öffentliche Körperschaften kennen wir die verschiedenen Blickwinkel und Facetten, mit denen sich Bürgermeister, Kämmerer und andere Entscheider auseinandersetzen und arrangieren müssen.

Wir begleiten Kommunen bei der Umstellung auf die kaufmännische Buchführung (Doppik), beraten Kämmerer in Bezug auf das Steuerrecht, gestalten Dienstanweisungen, optimieren Verwaltungsabläufe, stellen Datenschutzbeauftragte, haben umfangreiche Erfahrungen im komplexen Verwaltungsrecht – wir blicken zurück auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit weit mehr als einhundert Kommunen unterschiedlicher Bundesländerberaten.

Mehr Informationen zu unseren Leistungen im öffentlichen Sektor.

Unsere Leistungen – Umsetzung §2b UStG in 3 Phasen

1. ANALYSE DER VERWALTUNG

  • Steuerliche Bestandsaufnahme
  • Tätigkeits- und Vertragsanalyse hinsichtlich der Einhaltung umsatzsteuerlicher Vorgaben
  • Auswertung von Leistungsbeziehungen zwischen Kirchengemeinden / Städten und Gemeinden untereinander oder mit Kreisen, Verbänden oder sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts
  • Steuerliche Bewertung der Tätigkeiten hinsichtlich Befreiungsnormen
  • Bewertung der Ordnungsmäßigkeit von Rechnungsvorlagen, Aufzeichnungspflichten Barkassenabrechnungen etc.
  • Erfassung aktueller Verwaltungsabläufe (inkl. Verantwortlichkeiten, Strukturen und Schnittstellen)
  • Aufzeigen von Vorsteuerabzugspotenzialen

2. GESTALTUNG DER VERWALTUNG

  • Einzelfallanalyse und steuerliche Gestaltung
  • Unterstützung bei der Berichtigung der Vergangenheit (Nachdeklaration, Berichtigungsanzeige)
  • Erstellung von (steuerlichen) Arbeitsanweisungen und -hilfen zur Anwendung des UStG
  • Ggf. Anpassung von Verträgen um z. B. Steuerklauseln
  • Aufbau von Vertragsdatenmanagementsystemen
  • Einführung von (steuerlichen) Kontrollschritten zur Einhaltung der gesetzlichen Regelungen
  • Effiziente Gestaltung der Verwaltungsabläufe (Stellenbeschreibung, Dienstanweisungen, Implementierung im Organigramm, Vertreterregeln)
  • IT-Systeme anpassen (Auswahl Steuersatz)
  • Mitarbeiterschulungen zu Grundlagen und Umsetzung des UStG im Alltag

3. ANWENDUNG DES USTG

  • Steuererklärung
  • UStG-Voranmeldung
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Jahresabschlusserstellung
  • Kosten- und Leistungsrechnung

Möglichkeiten ergeben sich aus Änderungen

Das Thema § 2b UStG erschien uns zu umfassend, um es alleine anzugehen. Zusammen mit Curacon setzen wir das Projekt um und möchten damit nicht nur die gesetzlichen Vorgaben erfüllen, sondern auch die neuen Gestaltungsspielräume nutzen.

Oberkirchenrätin der Ev. Kirche in der Pfalz

Kurz vor dem Ziel…

…ERKENNT MAN ERST DIE MÖGLICHKEITEN, DIE SICH AUS DER ÄNDERUNG ERGEBEN.

Die neu gewonnene Transparenz aus der ordnungsgemäßen Umsetzung des § 2b UStG wird Sie z. B. in die Lage versetzen, Risiken aus der Vergangenheit aufzuarbeiten und Steuerschuld unmittelbar zu reduzieren. Sie befähigt, effizient den Vorsteuerabzug zu nutzen – insbesondere bei Investitionen – und damit finanzielle Gestaltungsmöglichkeiten zu gewinnen. Sie bietet die Chance, bisherige Organisationsstrukturen und Arbeitsprozesse systematisch zu hinterfragen und gegebenenfalls effektiver zu gestalten.

Gerne verhelfen wir Ihnen zu Klarheit beim Blick in die Zukunft.

Impulse für Ihre Arbeit

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