Viertes Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen: unter anderem Bonuszahlungen für Pflegekräfte bis 4500€ steuerfrei
Der Bundesrat hat am 10. Juni 2022 dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz zugestimmt. Durch diesen Beschluss sind Corona-Bonuszahlungen für Pflegekräfte und andere Beschäftigte mit Pflegebezug bis zu einem Betrag von 4500 Euro während der Gültigkeit steuerfrei und die Fristen für Steuererklärungen mit professioneller Unterstützung für die Jahre 2020 und 2021 verlängern sich auf den 31. August 2022 bzw. 2023. Daneben verlängert sich die Steuerbefreiung für Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld um 6 Monate, wenn diese nach dem 29. Februar 2020 begonnen haben und vor dem 1. Juli 2022 enden.