IHR MEHRWERT
- Überblick über das Thema E-Rechnung
- Diskussion & Klärung offener Fragen zu Ihrer Organisation
- Erste Einschätzung der E-Rechnungsfähigkeit Ihrer Organisation
- Ggf. Handlungsempfehlungen zur Optimierung Ihrer Rechnungsverarbeitung
Seit dem 1. Januar 2025 ist der Empfang von E-Rechnungen für alle Unternehmen in Deutschland verpflichtend. Die dazugehörige Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen folgt stufenweise bis 2028.
Seit dem 1. Januar 2025 ist der Empfang von E-Rechnungen für alle Unternehmen in Deutschland verpflichtend. Gleichzeitig bleibt der Umgang mit anderen Rechnungstypen – etwa PDF- oder Papierrechnungen – ein zentraler Bestandteil der Rechnungsverarbeitung vieler Organisationen.
Neben der technischen Umsetzung sollte auch die steuerliche und prozessuale Integration der E-Rechnung berücksichtigt werden. Das betrifft u. a. die rechtskonforme Verarbeitung nach den GoBD, die umsatzsteuerlichen Rechnungsanforderungen, die steuerliche Auswertung der elektronischen Rechnungsdaten oder die automatisierte (Vor-)Prüfung umsatzsteuerlicher Sachverhalte.
Das Ziel ist eine optimale Verzahnung der jeweiligen Anforderungsbereiche. Gerne unterstützen wir Sie dabei mit unseren Workshops!
Gesamtüberblick über das Thema E-Rechnung unter Berücksichtigung Ihrer Anforderungen:
FOKUS-WORKSHOP E-Rechnungen inkl. Erweiterung um PDF-, Scan- und Papierrechnungen:
Die Einführung eines digitalen Eingangsrechnungsworkflows in Verbindung mit einem Dokumentenmanagementsystem erhöht den Automatisierungs- und Integrationsgrad Ihrer Geschäftsprozesse erheblich.
Insbesondere seit dem Inkrafttreten der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) am 1. Januar 2015 sind die rechtlichen Anforderungen gestiegen.
Darüber hinaus sind Unternehmen seit dem 1. Januar 2025 verpflichtet, E-Rechnungen empfangen zu können. Die weitere Verarbeitung und Archivierung muss dabei GoBD-konform erfolgen.
In einem gemeinsamen Prozess prüfen wir die rechtskonforme Einführung eines digitalen Eingangsrechnungsworkflows und Dokumentenmanagementsystems. Hierbei begleiten wir Sie auch bis zur vollständigen Umsetzung der E-Rechnung – von der Auswahl des richtigen Tools über die genaue Ausgestaltung bis zur Vermeidung von steuerlichen Risiken.
Der Prozess mündet in der IDW PS 860 Bescheinigung, der Bestätigung der Einhaltung der Ordnungsmäßigkeits-, Sicherheits- und Kontrollanforderungen der eingeführten IT-Systeme, einschließlich der spezifischen Anforderungen der E-Rechnung.
Die Prüfergebnisse der einzelnen Projektphasen werden dokumentiert, im Prüfbericht sachgerecht zusammengefasst und umfassend, neben der Bescheinigung nach IDW PS 860, aufgeführt.
Alle wichtigen Informationen zum Thema E-Rechnung und zu unseren Workshops haben wir Ihnen in unserem Produktblatt kompakt zusammengefasst