Unsere Workshops – E-Rechnung
Seit dem 1. Januar 2025 ist der Empfang von E-Rechnungen für alle Unternehmen in Deutschland verpflichtend. Gleichzeitig bleibt der Umgang mit anderen Rechnungstypen – etwa PDF- oder Papierrechnungen – ein zentraler Bestandteil der Rechnungsverarbeitung vieler Organisationen.
Neben der technischen Umsetzung sollte auch die steuerliche und prozessuale Integration der E-Rechnung berücksichtigt werden. Das betrifft u. a. die rechtskonforme Verarbeitung nach den GoBD, die umsatzsteuerlichen Rechnungsanforderungen, die steuerliche Auswertung der elektronischen Rechnungsdaten oder die automatisierte (Vor-)Prüfung umsatzsteuerlicher Sachverhalte.
Das Ziel ist eine optimale Verzahnung der jeweiligen Anforderungsbereiche. Gerne unterstützen wir Sie dabei mit unseren Workshops!