Aufbau von KI-Kompetenz gemäß KI-Verordnung
Die KI-Verordnung verpflichtet gemäß Art. 4 KI-VO Betreiber und Anbieter von KI-Systemen sicherzustellen, dass ihr Personal über ausreichend Kompetenz im Umgang mit KI-Systemen verfügt. Diese Verpflichtung betrifft alle Unternehmen, unabhängig von Größe und Branche, die entweder gezielt oder stillschweigend KI-Technologie einsetzen. Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) oder Startups sind nicht vorgesehen. Diese Regelung trat bereits am 2. Februar 2025 in Kraft.
Unternehmen müssen proaktiv Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass ihre Teams die nötigen Fähigkeiten und Kenntnisse zur Nutzung von KI-Systemen entwickeln.
Dies kann durch Basisschulungen und spezielle Trainingsprogramme erfolgen. Es ist entscheidend, dass Führungskräfte sich bewusst sind, welche rechtlichen Anforderungen an die Anwendung von KI gestellt werden und darauf vorbereitet sind, diese umzusetzen.