Reform der Grundsteuer

Zum 1. Januar 2025 wird die neue Grundsteuer als „unbürokratische, faire und verfassungsfeste Regelung“ in Kraft treten. Mit diesem Credo wirbt das Bundesministerium der Finanzen für eines der größten Projekte der Steuerverwaltung in der deutschen Nachkriegsgeschichte.

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Die Feststellungserklärung ist jetzt schon fällig

Auch wenn der Stichtag der 1. Januar 2025 ist - schon jetzt heißt es, die Ärmel hochzukrempeln und Feststellungserklärungen zu erstellen. Denn bereits zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. Oktober 2022 müssen alle Erklärungen elektronisch bei der Finanzverwaltung eingereicht werden.

Die Mehrheit der Bundesländer folgt dabei dem sogenannten Bundesmodell. Manche haben jedoch auch ein eigenes Grundsteuermodell entwickelt. Mit den nachfolgenden Links erhalten Sie weitere Informationen zum Vorgehen der einzelnen Bundesländer in der Grundsteuerreform.

Die Regelungen von Bund in Ländern im Überblick

Unabhängig vom Bundesland und unabhängig davon, ob die Reform relevante Folgen mit Blick auf die eigene Steuerlast haben wird: Der bürokratische Aufwand ist immens. Deutlich ressourcenschonender gelingt dies mit hilfreichen, softwarebasierte Tools. Gern unterstützen wir Sie hierbei – sprechen Sie uns einfach an.

Alle wichtigen Informationen auf einem Blick

Auch gemeinnützige Körperschaften sind von der Grundsteuerreform betroffen und haben in den meisten Bundesländern eine Feststellungserklärung für ihren Grundbesitz abzugeben. Zwar sind Steuerbegünstigte Unternehmen hinsichtlich der von Ihnen genutzten Immobilien grundsätzlich von der Grundsteuer befreit. Diese Befreiung gilt allerdings nicht, soweit Flächen für steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe genutzt werden oder als „Wohnung“ nach § 5 Abs. 2 GrStG zu werten sind.

Wann eine Steuerbefreiung in Anspruch genommen werden kann und was steuerbegünstigte Unternehmen dabei beachten sollten, haben wir in den nachfolgenden Beiträgen für Sie zusammengestellt:
 

Gerne unterstützen wir Sie neben der Deklaration bereits bei der Vorbereitung und bei auftretenden Fragen rund um das Thema Grundsteuer. Unsere Expert:innen stehen Ihnen dabei jederzeit zur Verfügung. Jetzt Kontakt aufnehmen!

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