Die Feststellungserklärung ist jetzt schon fällig
Auch wenn der Stichtag der 1. Januar 2025 ist - schon jetzt heißt es, die Ärmel hochzukrempeln und Feststellungserklärungen zu erstellen. Denn bereits zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. Oktober 2022 müssen alle Erklärungen elektronisch bei der Finanzverwaltung eingereicht werden.
Die Mehrheit der Bundesländer folgt dabei dem sogenannten Bundesmodell. Manche haben jedoch auch ein eigenes Grundsteuermodell entwickelt. Mit den nachfolgenden Links erhalten Sie weitere Informationen zum Vorgehen der einzelnen Bundesländer in der Grundsteuerreform.
Die Regelungen von Bund in Ländern im Überblick
- Bund:
- Bayern
- Baden-Württemberg:
- Berlin:
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Unabhängig vom Bundesland und unabhängig davon, ob die Reform relevante Folgen mit Blick auf die eigene Steuerlast haben wird: Der bürokratische Aufwand ist immens. Deutlich ressourcenschonender gelingt dies mit hilfreichen, softwarebasierte Tools. Gern unterstützen wir Sie hierbei – sprechen Sie uns einfach an.