INHOUSE. Gestaltung von Kooperationen

Unsere Inhouse-Schulung vermittelt notwendiges steuerliches Know-how, um Kooperationen rechtssicher zu gestalten!

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Sie haben Interesse an einer Inhouse Schulung zum Thema Kooperation? Gerne können wir mit Ihnen in einem ersten unverbindlichen Gespräch Ihre Anforderungen besprechen und Ihnen ein Angebot unterbreiten. Kommen Sie gerne auf uns zu.

Inhouse-Schulung: Steuerlich optimierte Gestaltung von Kooperationen in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft

Kooperationen bieten in wirtschaftlich und strukturell herausfordernden Zeiten neue Chancen für gemeinnützige Organisationen. Ob Dienstleistungsvertrag, Personalüberlassung, Gründung einer gemeinsamen Servicegesellschaft oder Fusion – viele Formen der Zusammenarbeit können helfen, Synergien zu nutzen und effizienter zu arbeiten. Doch steuerrechtliche Hürden erschwerten in der Vergangenheit oft die Umsetzung. Der Gesetzgeber hat darauf reagiert: Das planmäßige Zusammenwirken nach § 57 Abs. 3 AO erlaubt die steuerbegünstigte Kooperation zwischen gemeinnützigen Körperschaften. In der Umsatzsteuer eröffnet die Gründung einer Kostenteilungsgemeinschaft nach § 4 Nr. 29 UStG neue Möglichkeiten. 

In unseren praxisnahen Inhouse-Schulungen vermitteln wir Ihnen das notwendige steuerliche Know-how, um Kooperationen rechtssicher zu gestalten. Unsere Expert:innen zeigen Ihnen, wie Sie steuerliche Risiken minimieren und die neuen gesetzlichen Erleichterungen optimal nutzen. Selbstverständlich beraten wir Sie bei Bedarf auch bei der strategischen, rechtlichen und operativen Umsetzung. 

Profitieren Sie von fundiertem Fachwissen und praxisnahen Lösungen – individuell auf Ihre Organisation zugeschnitten. Kontaktieren Sie uns für eine maßgeschneiderte Schulung!

Sie möchten unverbindlich eine Inhouse Schulung anfragen? Sehr gerne!