Unser Inhouse-Angebot für Sie
Mit unseren individuell auf Ihre Einrichtung zugeschnittenen Inhouse Schulungen vermitteln wir Ihnen das Wissen, das Sie für die Besetzung der internen Meldestelle nach §§ 12 ff. HinSchG benötigen.
Das HinSchG ist bereits seit Juli 2023 in Kraft – wie ist die aktuelle Rechtslage für Hinweisgeber und Beschäftigungsgeber?
Mit unseren individuell auf Ihre Einrichtung zugeschnittenen Inhouse Schulungen vermitteln wir Ihnen das Wissen, das Sie für die Besetzung der internen Meldestelle nach §§ 12 ff. HinSchG benötigen.
Die Whistleblowing-Richtlinie (EU) 2019/1937 gilt schon lange – nun erfolgte die dringend erforderliche Umsetzung in nationales Recht: Das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist seit dem 2. Juli 2023 in Kraft. Mit dem HinSchG wird die Rechts- und Schutzlage für Whistleblower grundlegend neu geregelt. Es bringt außerdem zahlreiche Pflichten für Einrichtungsträger/Organisationen mit, die einige Gefahren bergen – aber auch Chancen bieten.
Sind Sie schon vorbereitet? Nutzen Sie die Einrichtungspflicht als Möglichkeit, ein Hinweisgeber-System nicht nur minimal rechtskonform, sondern optimal praxisnah einzurichten.
Wenn Hinweisgeber:innen interne Missstände gegenüber Behörden oder der Öffentlichkeit aufdecken (und dieser Weg steht ihnen ab dem 2. Juli offen), kann das für Ihre Organisation schwerwiegende Konsequenzen haben.
Ein attraktives und praxisnahes Hinweisgeber-System reduziert die Wahrscheinlichkeit, dass Hinweisgeber:innen externe Meldestellen nutzen. So schützen Sie sich und Ihr Unternehmen vor überraschenden behördlichen Maßnahmen und Sanktionen wie Haftungskosten, Geld- und Freiheitsstrafen sowie Reputations-Schäden.