Webinar Fokus Nachhaltigkeit

Wir liefern Ihnen einen kompakten Überblick über die strategischen Implikationen des Themas und geben darüber hinaus alle Fakten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung an die Hand.

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Bislang war das Thema Corporate Social Responsibility (CSR) im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss nur ein Thema für kapitalmarktorientierte Gesellschaften, Banken und Versicherungen. Doch durch den im April 2021 veröffentlichen Entwurf einer Corporate Sustainability Reporting Directive (kurz: CSRD-E) erfährt der Anwenderkreis eine deutliche Ausweitung. Künftig sollen alle nach den Größenkriterien des HGB (§ 267 Abs. 3 HGB) als groß geltenden Kapitalgesellschaften - sowie Unternehmen, die Rechnung „wie eine große Kapitalgesellschaft“ legen - unter die Berichterstattungspflicht fallen. Demnach wären bei entsprechenden Regelungen in Satzung oder Gesellschaftsvertrag nicht nur Kapitalgesellschaften, sondern auch Unternehmen anderer Rechtsformen von der Pflicht zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts betroffen.

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung kommt und erreicht daher auch den Mittelstand – und somit schlussendlich viele Unternehmen aus der Gesundheits- und Sozialwirtschaft.

Erstmalig soll dies voraussichtlich für die Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2023 anzuwenden sein, sodass ab diesem Zeitpunkt der Lagebericht um einen Nachhaltigkeitsbericht ergänzt werden muss und somit einer externen Prüfung unterliegt. Und eins ist bei der intensiven Auseinandersetzung mit den Auswirkungen des eigenen unternehmerischen Tuns klar: Ohne eine strategische Planung & Begleitung mit dem Fokus auf Nachhaltigkeit wird dieser Weg nur schwer zu gehen sein. 

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Nachhaltigkeit leben – kommende Generationen entlasten

Nachhaltigkeit – Ressourcen-Nutzung bei gleichzeitiger Bewahrung künftiger Lebensgrundlagen – ist eine dringliche Aufgabe. Der technische Fortschritt allein wird vermutlich nicht ausreichen, um Nachhaltigkeit zu erlangen.

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