Webinar Lohnsteuer und Arbeitsrecht 2026

Aktuelles zur Lohnsteuer und erstmalig zu Aspekten des Arbeitsrechts – Gut gerüstet ins neue Jahr!

Ihre Ansprechpartnerinnen

Melden Sie sich bereits jetzt für das Webinar 2026 an!

Das nächste Webinar Lohnsteuer und Arbeitsrecht wird am 28. Januar 2026 stattfinden. Erfahren Sie alle wichtigen Änderungen aus der Lohnsteuer – erstmalig mit Aspekten aus dem Arbeitsrecht.

Alle Informationen zu Neuigkeiten aus Lohnsteuer und Arbeitsrecht - kurz & knapp für Sie!

Verpassen Sie keine Updates zu rechtssicheren Gestaltungsmöglichkeiten – erstmalig auch mit Themen aus dem Arbeitsrecht.

Wir informieren Sie über

  • die wesentlichen gesetzlichen Änderungen, die Arbeitgebende beachten müssen (u.a. Aktivrente, Steueränderungsgesetze, Mindestlohn, Entgelttransparenz)
  • aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung und der Finanzverwaltung zu Lohnsteuer, relevante Rechtsprechung der Arbeitsgerichtsbarkeit für Arbeitgebende
  • Dauerbrenner (u.a. nachhaltige Mobilität, Benefits, Scheinselbständigkeit mit Fokus auf Dozenten/Lehrkräfte etc.)

Wie gewohnt richten wir dabei den Blick verständlich und praxisnah auf die Neuerungen mit konkreten Auswirkungen insb. auf Personalabteilungen in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft. Dabei lassen wir unsere aktuellen Praxiserfahrungen aus der Begleitung von lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Prüfungen einfließen.

Wir laden Sie herzlich zu unserem Webinar am 28. Januar 2026 von 09:00-11:30 Uhr ein, in welchem wir neben lohnsteuerrechtlichen und arbeitsrechtlichen Neuerungen auch gerne mit Ihnen in den Austausch kommen, um Ihre konkreten Fälle aus der Praxis zu besprechen.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Ihre Referent:innen

Janina Wiebel

Steuerberaterin / Prokuristin / Senior Managerin Niederlassungsleiterin Steuerberatung Darmstadt

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Yvonne Sottong

Rechtsanwältin

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Auf einen Blick

Termin

28. Januar 2026 // 09:00 - 11:30 Uhr

Teilnahmegebühr

220,00 € (zzgl. gesetzl. USt)

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an Verantwortliche und Mitarbeitende in Personalabteilungen sowie für die Lohn- und Gehaltsabrechnung.

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