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Im Zuge der Grundsteuerreform sind Immobilienbesitzer und damit auch gemeinnützige Organisationen dringend aufgefordert, zu handeln. Der Grund dürfte Ihnen unlängst bekannt sein: Zwischen Juli 2022 und voraussichtlich Ende Oktober 2022 sind die Feststellungserklärungen für die Grundstückswerte elektronisch beim zuständigen Finanzamt abzugeben.
Über 800 Teilnehmende konnten wir bereits mit unseren Webinare die Gelegenheit bieten, vertiefende Informationen zu besonderen Fragestellungen rund um das Thema „Grundsteuer und Gemeinnützigkeit“ zu erhalten.
Anhand von Praxisbeispielen wurde dargelegt, wie das Thema Steuerdeklaration zukünftig mit Hilfe einer ausgereiften, sicheren digitalen Plattform erfolgreich gemanagt werden kann - damit zugleich auch alle Compliance-Anforderungen an ein zukunftsweisendes Immobilien-Datenmanagement erfüllt werden.
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