Spätestens bis zum 31. Juli 2018 mussten in NRW auch Bestandseinrichtungen die heimrechtliche Vorgabe einer Einzelzimmerquote von 80 Prozent erfüllen. War einem Träger die Erfüllung der WTG-Vorgaben nicht rechtzeitig gelungen, wurde seitens der Heimaufsichten (WTG-Behörden) den Vorgaben des zuständigen Landesministeriums (MAGS) und dessen Erlass vom 20. April 2018 folgend ein Wiederbelegungsstopp verhängt. Dieser führte bei nicht wenigen Einrichtungen zu einer wirtschaftlichen Schieflage aufgrund einbrechender Erlöse.
Sie möchten auch weiterhin Fachbeiträge von unseren Experten lesen? Dann melden Sie sich für unseren Newsletter an und informieren Sie sich über Neuigkeiten in Ihrer Branche und unsere Veranstaltungen zu Ihren Themen. Jetzt anmelden!
Download: Aktueller Stand der APG DVO
- Autor:
- Jan Grabow
- Erschienen in:
- sgp REPORT 04/2019