Veröffentlichungen

Bedeutung des § 2b UStG

Für das Rechnungswesen

Das Steuerrecht beschert den kirchlichen Körperschaften mit der Einführung des § 2 b UStG einen grundlegenden Wandel. Ab 1. Januar 2021 werden sie bei Leistungen auf privatrechtlicher Grundlage in ihrer Gesamtheit als Unternehmer behandelt. Aber was bedeutet das konkret für das Rechnungswesen und seine Mitarbeitenden?

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Download: Bedeutung des § 2b UStG

Autor:
Hans Menken
Erschienen in:
Curacontact 02/2019