Das Bundessozialgericht hat entschieden: In der Regel stellt die Tätigkeit von Honorarpflegekräften in stationären Pflegeeinrichtungen eine abhängige Beschäftigung mit entsprechender Sozialversicherungspflicht dar. Pflegeheime müssen nun Alternativen suchen.
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Download: Urteil setzt Schlussstrich
- Autor:
- Anke Ebel
- Erschienen in:
- Wohlfahrt Intern 09/2019