Mit seiner aktuellen Entscheidung vom 26. September 2019 hat das Bundessozialgericht (BSG) die Hoffnung vieler Altenheimträger beerdigt, bei Pflegesatzverhandlungen vier Prozent pauschal als Gewinnaufschlag durchsetzen zu können.
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Download: BSG: Kein pauschaler Gewinnaufschlag
- Autor:
- Kai Tybussek
- Erschienen in:
- CAREkonkret 40/2019