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BSG: Kein pauschaler Gewinnaufschlag

Enttäuschendes Urteil für Heimträger

Mit seiner aktuellen Entscheidung vom 26. September 2019 hat das Bundessozialgericht (BSG) die Hoffnung vieler Altenheimträger beerdigt, bei Pflege­satzverhandlungen vier Prozent pauschal als Gewinn­aufschlag durchsetzen zu können.

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Autor:
Kai Tybussek
Erschienen in:
CAREkonkret 40/2019