Veröffentlichungen

Das Pflegeberufereformgesetz

Tipps für die Umsetzung

Die Umsetzung des Pflegeberufereformgesetzes ist derzeit in vollem Gange. Künftig müssen alle ambulanten Dienste, Tagespflegen Pflegeheime (auch Einrichtungen, die keine Auszubildenden haben) in den Pflegeausbildungsfonds (PAF) einzahlen. Einrichtungen, die ab dem Jahr 2020 Auszubildende neu beschäftigen, erhalten vom PAF einen Betrag zur Refinanzierung ihrer damit verbundenen Kosten.

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Download: Das Pflegeberufereformgesetz

Autor:
Jan Grabow
Erschienen in:
Curacontact 01/2020