Die Umsetzung des Pflegeberufereformgesetzes ist derzeit in vollem Gange. Künftig müssen alle ambulanten Dienste, Tagespflegen Pflegeheime (auch Einrichtungen, die keine Auszubildenden haben) in den Pflegeausbildungsfonds (PAF) einzahlen. Einrichtungen, die ab dem Jahr 2020 Auszubildende neu beschäftigen, erhalten vom PAF einen Betrag zur Refinanzierung ihrer damit verbundenen Kosten.
Unsere Mandantenzeitschrift Curacontact bietet Ihnen quartalsweise Fachbeiträge zu spannenden und aktuellen Themen aus Ihrer Branche. Sie möchten die Curacontact abonnieren und kostenlos per Post erhalten? Jetzt abonnieren!
Download: Das Pflegeberufereformgesetz
- Autor:
- Jan Grabow
- Erschienen in:
- Curacontact 01/2020