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Compliance und Arbeitsrecht

Der eine kann nicht ohne den anderen

Laut dem Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) ist der Vorstand eines Unternehmens verpflichtet, für die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und interner Richtlinien zu sorgen. Ein Compliance Management System (CMS) dient dabei als Methode zur Sicherstellung rechtmäßigen Verhaltens innerhalb eines Unternehmens. Die Einrichtung und Entwicklung eines erfolgreichen unternehmensspezifischen CMS setzt voraus, dass im Unternehmen eine „Compliance Kultur“ geschaffen wird.

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Autor:
Yvonne Sottong
Erschienen in:
KVI im Dialog