In die Künstliche Intelligenz (KI) werden enorme Erwartungen in der Gesundheitswirtschaft gesetzt. Zukünftig soll Deutschland in Europa zu einem Vorreiter bei der Einführung digitaler Innovationen in das Gesundheitssystem werden. Der KI-Aktionsplan des Bundesforschungsministeriums sieht Investitionen in die KI in Deutschland bis zum Jahr 2025 von mehr als 1,6 Mrd. € vor.
Mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) hat das Bundesgesundheitsministerium im März 2024 neue rechtliche Möglichkeiten geschaffen, damit die in der Klinik vorliegenden Patientendaten unter bestimmten Voraussetzungen für andere Zwecke weiterverarbeitet werden dürfen; hierbei wird auch die Eigen- und Fremdforschung gestärkt. Weiter soll - laut Gesetzesbegründung - auch das Training von KI-Modellen mit Hilfe repräsentativer Datensätze gefördert werden.
Der Artikel im TIP Magazin soll die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen zur Verarbeitung von Gesundheitsdaten innerhalb von KI-Systemen näher beleuchten.
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Download: Datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen
- Autoren:
- Stefan Strüwe, David Große Dütting
- Erschienen in:
- TIP Magazin 02/2024