Claudius Müller-Rensmann
Konnten gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung (gGmbH) ihre Gemeinnützigkeit für den Rechtsverkehr schon länger durch das "g" im Namen anzeigen, war dies für die Unternehmergesellschaft (UG) noch umstritten. Nun hat der Bundesgerichtshof auch für die "kleine GmbH" den Rechtsformzusatz ermöglicht. Die Rechtsanwälte Dietmar Weidlich und Claudius Müller-Rensmann besprechen die Entscheidung in der Sozialwirtschaft aktuell.
Download: Die gemeinnützige Unternehmergesellschaft jetzt erkennbar
- Autoren:
- Claudius Müller-Rensmann, Dietmar Weidlich
- Erschienen in:
- SOZIALwirtschaft aktuell 18/2020