Es ist damit zu rechnen, dass künftig auch kleine kirchliche Organisationen partiell zu Themen der Nachhaltigkeit berichten müssen.
Worüber im Nachhaltigkeitsbericht berichtet wird, müssen Unternehmen vorab entlang der sogenannten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) unter Zuhilfenahme einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse festlegen. Sie dient den berichterstattenden Unternehmen weiterhin als wichtigste Argumentationsgrundlage für die Identifikation und Priorisierung der unternehmensindividuellen Nachhaltigkeitsthemen.
Welche grundsätzlichen Schritte in der Nachhaltigkeitsberichtserstattung unternommen werden sollten, lesen Sie gerne in dem unten verlinkten Beitrag oder auf der Website vom KVI.
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