Veröffentlichungen

Höherer Hygienestandard für Pflegeeinrichtungen

Über ähnlich gelagerte Fälle und Konsequenzen

Das Arbeitsgericht Aachen gab einer Pflegeeinrichtung recht, die per Dienstanweisung eine Mitarbeiterin des sozialen Dienstes aufgefordert hatte, nur mit kurzen, unlackierten Fingernägeln ihren Dienst zu versehen. PflegeManagement erkundigte sich bei Dr. Friederike Meurer, Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Arbeitsrecht bei Curacon, nach ähnlichen Fällen und Schlussfolgerungen.

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Download: Höherer Hygienestandard für Pflegeeinrichtungen

Autor:
Dr. Friederike Milde
Erschienen in:
PflegeManagement 06/2019