Veröffentlichungen

Investitionsaufwendungen geltend machen

Bewohner rechtzeitig und korrekt informieren

Kürzlich musste ein Heimbetreiber auf rückwirkende Forderungen von Investitionskosten verzichten und bereits erfolgte Zahlungen erstatten. Denn die Bewohner waren nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise rechtzeitig informiert worden. Dies gilt es zu vermeiden. 

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Autoren:
Sibylle Scheer, Kai Tybussek
Erschienen in:
CAREkonkret 05/2020