Kürzlich musste ein Heimbetreiber auf rückwirkende Forderungen von Investitionskosten verzichten und bereits erfolgte Zahlungen erstatten. Denn die Bewohner waren nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise rechtzeitig informiert worden. Dies gilt es zu vermeiden.
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Download: Investitionsaufwendungen geltend machen
- Autoren:
- Sibylle Scheer, Kai Tybussek
- Erschienen in:
- CAREkonkret 05/2020