Veröffentlichungen

Investitionskosten in NRW

Beantragung neuer Bescheide

In Nordrhein-Westfalen steht die Beantragung neuer Investitionskostenbescheide für Pflegeeinrichtungen zum 1. Januar 2025 an. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) wird voraussichtlich nach den Sommerferien 2024 die neuen Angemessenheitsgrenzen festsetzen. Auf dieser Basis können nunmehr die IK-Berechnungen zur Vorschau auf die Neufestsetzung der gesondert zu berechnenden Investitionskosten sowohl bei bestehenden Einrichtungen als auch bei Neubauprojekten oder Baumaßnahmen, die 2025 erstellt werden.

Mehr zu diesem Thema lesen Sie gerne in dem verlinkten Beitrag oder auf der Webseite des CAREkonkret Magazins.

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Download: Investitionskosten in NRW

Autor:
Jan Grabow
Erschienen in:
care konkret 25