Klar ist: Wer bis zum Jahresende 2024 alle KHZG-Vorhaben beauftragt hat, ist auf der sicheren Seite. Jedoch ist das, abhängig von Bundesland und Fördermittelbescheid, auch später durchaus noch fördermittelunschädlich möglich. Nichts-destotrotz bleibt der zeitliche Druck hoch, die Projekte inklusive eingereichter Schlussverwendungsnachweise fristgerecht im Sinne des KHZG umzusetzen.
Das Ziel des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) ist die umfassende Modernisierung und Digitalisierung deutscher Krankenhäuser. Durch den digitalen Ausbau sollen die Patientenversorgung verbessert, Prozesse effizienter gestaltet und die Vernetzung im Gesundheitswesen gestärkt werden. In der Praxis hat sich aber schnell gezeigt, dass die Umsetzung mit Herausforderungen und Problemen verbunden ist.
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- Autor:
- Jörg Redmann
- Erschienen in:
- KTM 12/2024