Veröffentlichungen

Nachhaltigkeit nach ESRS

Wie Gesundheitsunternehmen die Herausforderungen meistern können

Am 31.07.2023 veröffentlichte die EU den ersten Satz der ESRS, die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung festlegen. Auch Unternehmen, die nicht direkt berichtspflichtig sind, sollten sich vorbereiten, da sie möglicherweise von Geschäftspartnern oder Stakeholdern zur Berichterstattung aufgefordert werden könnten. Bis Juni 2024 sollen sektorspezifische Standards folgen, die die Regulatorik weiter konkretisieren.

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Autor:
Dr. Christian Heitmann
Erschienen in:
KU Gesundheitsmanagement 09/2023